Die Haftung des Züchters für Erkrankungen - Die Züchterhaftung bei genetischen Erkrankungen - bundesweite Rechtsberatung
Als Spezialisten für Tierrecht, insb. der bundesweiten Rechtsberatung rund um den Hundekauf, beraten wir immer wieder Käufer von Hunden, die einen Welpen von einem Züchter erworben haben und im Nachhinein feststellen mussten, dass der gekaufte Hund an einer genetischen Erkrankung leidet.(genetische Erkrankungen = Krankheiten, die aufgrund von Gen-Defekten auftreten). Sie fragen nach den rechtlichen Möglichkeiten und insbesondere danach, ob ihnen Ansprüche gegen den Züchter zustehen.


Welche Rechte hat der Käufer eines an einem genetischem Defekt erkrankten Hundes? - Welche Rechte hat der Züchter als Verkäufer?
Welche Erberkrankungen sind am häufigsten in der Hundezucht zu beobachten? Unter den beim Hund am häufigsten auftretenden genetischen Erkrankungen finden sich immer wieder die Hüftdysplasie / Hüftgelenksdysplasie (HD), die Ellenbogendysplasie (ED) sowie die Patellaluxation (PL).

Zahlreiche Gutachter bescheinigen der Hüftdysplasie / Hüftgelenksdysplasie (HD), der Ellenbogendysplasie (ED) sowie die Patellaluxation (PL) eine Vererbung.Die Erkrankungen z.B. an einer Hüftgelenksdsyplasie im jungen Jahren sowie auch die erhebliche Schwere einer HD (Grad) zeigen eindeutig, dass die HD erblich bedingt sei.

Oftmals ist die Behandlung von erblich bedingten Erkrankungen mit sehr kostenintensiven Operationen, einer anschliessenden Nachsorge und lebenslangen Versorgung mit Medikamenten verbunden. Die Behandlungen ziehen sich häufig über Jahre hinweg und bedürfen einer intensiven tierärztlichen Betreuung des Hundes.

Ist Ihr Hund z.B. an einer Hüftdysplasie / Hüftgelenksdysplasie (HD) erkrankt können mehrere tausend Euro Behandlungskosten auf Sie als Hundebesitzer zukommen. Viele Hundebesitzer haben um sich für diese Fälle eine OP-Kostenversicherung abgeschlossen, jedoch haben viele Versicherungen gerade diese kostenintensiven Operationen einer Hüftdysplasie / Hüftgelenksdysplasie (HD), einer Ellenbogendysplasie (ED) sowie deiner Patellaluxation (PL) von ihrem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

So bleiben viele Hundebesitzer auf den Kosten der Behandlung von vererbten Erkrankungen sitzen. Diese Kosten wollen bzw. können so manche Hundebesitzer meist nicht tragen und verlangen daher im Wege der zivilrechtlichen Gewährleistung die Erstattung durch den Züchter.


Was wurde zwischen dem Züchter und dem Käufer des erkrankten Hundes vereinbart?

Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?

Kaufvertrag über den Kauf eines Hundes
Ausgangspunkt der juristischen Klärung in wie weit dem Käufer eines Hundes, der einen genetischen Defekt hat, Schadenersatz und oder Minderung zustehen ist der hoffentlich schriftlich abgeschossene Kaufvertrag. In diesem sind die wesentlichen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer festgehalten. Dieser sollte schriftlich abgeschlossen werden, jedoch haben auch mündliche Kaufverträge rechtliche Wirksamkeit. Befinden sich im Vertrag inhaltliche Lücken kann auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zurückgegriffen werden. Danach hat der gewerbliche Verkäufer gegenüber dem nichtgewerblichen Käufer innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe einer Sache für deren Mängel einzustehen, wenn diese auf ihn oder seine Handlungen zurück zu führen sind (kaufrechtliche Gewährleistung – hier Verbrauchsgüterkauf). Beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf spricht die gesetzliche Vermutung für einen anfänglichen Mangel, wenn sich dieser Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe zeigt. Diese Vermutungsregelung gilt auch beim Tierkauf.

Züchter als gewerblicher Verkäufer

Der gewerbliche Verkäufer als zivilrechtlicher Unternehmer muss für diesen Fehler die Haftung übernehmen (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 173/05).

Gewerblicher Hundezüchter als Unternehmer:
Unternehmer ist nach der Definition des § 14 Abs. 1 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt - jedenfalls - ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen voraus. Nicht erforderlich ist, dass der Verkäufer mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250, 2251 ff.). Es genügt deshalb, wenn die Zucht nur als Hobby betrieben wird und die damit einhergehenden Geschäfte nur dazu dienen die Verluste zu reduzieren
.(OLG Köln Az. 11 U 23/07)



Der Hund ist krank. Muss der Käufer des Hundes beweisen, dass der Hund krank ist? Oder muss der Züchter beweisen, dass der Hund gesund verkauft wurde? Wer muss beweisen, dass der Hund unter einem genetischen Defekt leidet?

Hunde sind keine Sachen aber es gilt das Sachenrecht

Das BGB regelt beim Kauf eines Hundes sowie sonstigen Tieren die Frage, wer welche Tatsachen zu beweisen hat. So stellt sich die Frage, wann der Mangel, die Erkrankung des Hunde aufgetreten ist und dem Züchter als Verkäufer durch den Käufer mitgeteilt wurde.

1. Tritt der Mangel / die Erkrankung des Welpen innerhalb der ersten 6 Monate nach Übernahme durch den Käufer auf, so wird per Gesetz vermutet, dass die Erkrankung schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Die Folge: Nun muss der Verkäufer beweisen, dass er einen gesunden Welpen verkauft hat.

2. Tritt der Mangel nach 6 Monaten bis zum 24. Monat auf, so muss der Käufer beweisen, dass die Erkrankung bereits im Zeitpunkt der Übergabe des Hundes vorhanden bzw. genetisch angelegt war.

Die Folge: Käufer muss beweisen, dass der Hund schon beim Kauf und Übergabe krank, bzw den genetischen Defekt in sich trug.(Juristen sprechen von mangelhafter Kaufsache)


Tierärztliche Untersuchung / allgemeines Gesundheitszeugnis
Züchter behaupten gegenüber ihren Käufern häufig, der Welpe sei bei Übergabe gesund gewesen, da sie ihn vor der Übergabe nochmals haben tierärztlich untersuchen lassen. Dies erfolgt meist in Zusammenhang mit der letzten Impfung des Welpen. Sie legen dem Käufer dann ein vom Tierarzt ausgestelltes allgemeines Gesundheitszeugnis vor. Dieses ist jedoch meist viel zu ungenau, um als Beweis vor Gericht Verwendung zu finden. Die Tierärzte untersuchen häufig rein optisch den Welpen, machen kein entsprechendes Blutbild oder verwenden sonstige intensive Diagnostik ( z.B. Gentest ). Dieses Gesundheitszeugnis zeigt lediglich, dass der Welpe optisch gesund ausgesehen hat, nicht jedoch, ob er bereits unter einem Infekt leidet, Organstörungen oder gar ob der Hund einen genetischen Defekt aufweist.

Wurfabnahmeprotokoll
Auch das seitens der Züchter gerne ins Feld geführte Welpenabnahmeprotokoll beweist nicht die Gesundheit des Welpen im Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Es stellt sich hierbei immer die Frage, welche medizinische Qualifikation der Zuchtwart hat, um die Gesundheit der Welpen bestätigen zu können. Gerichte weisen daher diesen Dokumenten meist keinen großen Beweiswert zu, sie verlassen sich lieber auf das im Gerichtsprozess zu erstellende medizinische Sachverständigengutachten.

Die Ansprüche des Käufers eines Hundes
Im Falle der kaufrechtlichen Gewährleistung hat der Käufer die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten, dann muss er den Welpen an den Verkäufer wieder zurückgeben und erhält im Gegenzug u.a. den Kaufpreis zurückerstattet, den Kaufpreis zu mindern und /oder Ersatz des entstandenen Schadens (meist die Tierarztkosten) zu verlangen. Die Kaufpreisminderung kann dabei neben dem Schadensersatz verlangt werden. Ein Rücktritt schließt rechtlich die weitere Geltendmachung von Minderung und Schadensersatz aus. Der Käufer muss jeweils den Verkäufer zuvor über die Erkrankung informiert und seine Ansprüche ordnungsgemäß geltend gemacht haben.

Das bedeutet:
Wenn bei ihrem Hund z.B. eine HD, ED oder PL oder eine andere vererbte Krankheit diagnostiziert wurde, müssen Sie:

a, den Züchter über die Krankheit des Hundes informieren

b, ihre Forderungen / Ansprüche gegenüber dem Züchter stellen
(wie Rücktritt vom Hundekauf mit Rückgabe des Hundes an den Züchter, Kaufpreis- Minderung, Schadenersatz z.B. Kostenübernahme Tierarztbehandlugnen etc.)


Ausnahme: Die Notfallbehandlung, bei der dringender tierärztlicher Behandlungsbedarf besteht, um Leiden oder Schmerzen vom Welpen fernzuhalten.
In einem solchen Fall steht die medizinische Behandlung vor der kaufrechtlichen Mitteilung an den Verkäufer.


Viele Hundekäufer wollen nicht vom Vertrag zurücktreten, da sie sich an den Welpen als Familienmitglied gewöhnt haben und wählen daher Minderung und/oder Schadensersatz. Der Käufer ist auch gesetzlich nicht verpflichtet, den Welpen an den Züchter zurück zu geben, da er bereits eine Bindung zum Welpen aufgebaut hat. Wann diese Bindung entsteht ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles und kann rechtlich nicht verbindlich mit einem Zeitrahmen festgelegt werden. Die Minderung des Kaufpreises kompensiert dabei den Mangel des Welpen. Der Käufer erhält einen Teil des Kaufpreises wieder zurück und behält dafür den dauerhaft kranken Welpen. Wie hoch die Kaufpreisminderung ausfällt ist ebenfalls eine Frage des Einzelfalles und kann nicht genau festgelegt werden. Hier hat jedoch die Rechtsprechung gewisse Rahmenwerte für die HD, die ED und die PL festgelegt, innerhalb derer sich die Gerichte bei ihren Entscheidungen bewegen. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung in Ihrem Fall sowie der rechtlichen Umsetzung gerne weiter.

Wenn der Tierarzt nun eine Erkrankung festgestellt hat stellt sich weiterhin die Frage, ob es eine heilbare oder eine unheilbare Erkrankung ist. Heilbar ist eine Erkrankung, bei der der Welpe nach Abschluss der Behandlung völlig gesund und damit in „vertragsgemäßem Zustand“ ist. Unheilbar ist die Erkrankung, wenn sie zwar behandelt und die Krankheitsfolgen gelindert werden können, der Welpe jedoch nicht völlig geheilt werden kann. So kann ein Hund bei einer HD oder ED zwar operiert werden, er wird jedoch meist zeitlebens in seiner Bewegung eingeschränkt sein oder Medikamente benötigen. Diese Unterscheidung ist für Käufer bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche elementar wichtig. Bei unheilbaren Erkrankungen stehen dem Käufer Kaufpreisminderung und ggfls. auch Schadensersatz zu, bei heilbaren Erkrankungen meist nur der Schadensersatz. Da nach der Behandlung der Welpe wieder gesund ist weist er zukünftig keinen dauerhaften Mangel mehr auf. Verbleibt ein dauerhafter Schaden steht dem Käufer ein zumindest teilweiser Kaufpreisrückzahlungsanspruch in Form der Minderung zu. Aus diesem Grund wird die Minderung auch verschuldensunabhängig gewährt, d.h. es kommt nicht darauf an, ob der Züchter den Mangel kannte oder hätte kennen müssen, diesen letztlich durch züchterisches Verschulden herbeigeführt oder begünstigt hat. Der Käufer hat den vollen Kaufpreis für den Welpen gezahlt, dieser hat aber nicht den vollen Wert. Als Kompensation dient hierbei die Kaufpreisminderung.
Im Gegensatz hierzu muss dem Züchter bei der Geltendmachung von Schadensersatz ein Verschulden in Form eines züchterischen Verschuldens nachgewiesen werden. Kann dem Züchter ein Verschulden bewiesen werden (ggfls. hat der Züchter keine vorgeschriebenen Untersuchungen vornehmen lassen, die Hündin zu früh oder zu oft belegen lassen etc.) steht dem Käufer Ersatz der ihm entstandenen Schäden zu. Dies sind zum einen die angefallenen behandlungs- bzw. OP-Kosten aber auch die Fahrtkosten zum Tierarzt etc. Es ist rechtlich auch möglich, beim Züchter die Erstattung zukünftiger medizinischer Kosten geltend zu machen. Dies meist in einem gewissen zeitlichen Rahmen von mehreren Jahren. Auch hier helfen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wie setzt man die Ansprüche um?
Das BGB gibt im Wesentlichen vor, wie der Käufer seine Ansprüche gegenüber dem Züchter geltend machen kann. Der Käufer muss in einem ersten Schritt nach Auftreten des Mangels den Züchter hierüber informieren. Dies erfolgt meist schriftlich unter einer bestimmten vom Käufer gesetzten Frist und unter Geltendmachung seiner Ansprüche auf Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz. Der Züchter hat dabei das Recht, die Erkrankung seitens des Käufers belegt zu bekommen, dieser wird hierbei die medizinischen Unterlagen, Befunde sowie die Tierarztrechnungen an den Züchter senden. Der Züchter kann dann die Unterlagen selbst bewerten oder sie durch einen Tierarzt seines Vertrauens bewerten lassen. Bestätigt sich die Erkrankung, dann kann der Züchter zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung entscheiden, in welcher Art und Weise er dem Käufer entgegenkommt und mit diesem einen Ausgleich vereinbaren (kaufrechtlicher Nacherfüllungsanspruch). Wenn dies scheitert oder der Züchter bspw. die Zahlung/Handlung verweigert kann der Käufer die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen. Dies erfolgt dann meist gerichtlich in Form einer Klage des Käufers gegen den Züchter. Im gerichtlichen Verfahren werden dann die Ansprüche geprüft und entsprechend der Beweislage und Beweispflicht geregelt. Es soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche immer gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Seriöse Züchter werden sich immer ernsthaft mit einer Meldung über eine Erkrankung „ihres“ Welpen auseinandersetzen, da dies für ihre weitere Zucht und der Aufrechterhaltung ihrer Zuchtlinie wichtig ist. Stellen sie dabei fest, dass bei einem „ihrer „Welpen tatsächlich eine genetisch bedingte Erkrankung aufgetreten ist werden sie optimalerweise nicht den Elterntieren nicht mehr weiterzüchten oder entsprechend reagieren. Vor Gericht landen meist nur die Angelegenheiten unseriöser Züchter oder auch unseriöser Käufer, die versuchen, unberechtigte Ansprüche beim Züchter geltend zu machen, um im Nachhinein den Kaufpreis zu minimieren.

Fazit
Zwar muss nicht jeder kaufrechtliche Gewährleistungsfall vor Gericht landen. Aufgrund der komplexen Problematiken in tierrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie sich jedoch frühzeitig fachlichen juristischen Rat einholen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Bewertung und Umsetzung Ihrer Ansprüche.
Was ist eine Hüftdysplasie / Hüftgelenksdysplasie (HD)?

Unter einer Hüftdysplasie, einer Hüftgelenkdysplasie (HD) versteht man eine Fehlbildung des Hüftgelenkes.
Die Hüftgelenksfehlbildung ist eine Entwicklungsstörung die während des Knochenwachstums auftritt. Es kann zwischen zwei Krankheitsbildern des Hüftgelenks mit Fehlbildung unterschieden werden:

1.- Aseptische Femurkopfnekrose (Legg-Calvé-Perthes-Krankheit) kommt bei kleinen Rassen als eine Rückbildung des Oberschenkelkopfes während des Wachstums vor.

2.- Hüftgelenksdysplasie (HD)
Die HD oder Hüftgelenksdysplasie ist die häufigste Skelettentwicklungsstörung bei Hunden, jedoch kann sie bei anderen Tiere sowie auch der Mensch auftreten. Beim Hund sind alle Rassen im unterschiedlichen Maß betroffen. Bei der HD ist der Oberschenkelkopf deformiert und kann eine unnormale Winkelung zum Gelenk aufweisen. Die Gelenkpfanne ist zu flach. Bei schwerer HD gleitet der Oberschenkelknochen aus der Gelenkpfanne was zu einer starken Arthrosebildung führt und Schmerzen verursacht.
Die von Rechtsanwalt Ackenheil, als Experte für Tierrecht, jüngst erstrittenen Urteile bezüglich der Haftung von Züchtern aufgrund genetischen Defekten begründen weitreichenden Schutz für die Hundekäufer

Die von der Ackenheil Anwaltskanzlei als spezialisierte Kanzlei für Tierrecht jüngst erstrittenen Urteile bzgl. der Haftung von Züchtern aufgrund von genetisch bedingten Erkrankungen eines gekauften Hundes zeigen indes ein Umdenken in der Rechtsprechung.
Der Schutz des Käufers vor unseriösen Hundezüchtern, die nur profitorientiert ihre Hundezucht auf Kosten der Gesundheit der Hunde betreiben erhält eine immer höher werdende Stellung. Ebenso ist ein langsames Umdenken in der Rechtsprechung zu verzeichnen, in dem das Tierwohl und die Belange des Tieres mehr und mehr Berücksichtigung finden.
Verantwortungsvolle Hundezüchter, die nach dem Stand der Wissenschaft die Gesundheit ihrer Tiere u.a. durch eine sorgfältige Auswahl der Elterntiere fördern, haften auch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht für Schadensersatz.

Dem sorglosen Umgang mit dem Risiko genetisch bedingter Erkrankungen oder Defekte in der Hundezucht muss auch in Zukunft weiterhin durch weitreichende Aufklärung ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn auch Justizia sich immer noch schwer tut im Sinne der Tiere ihrer Rechtsprechungen und Gesetze auszulegen.

Züchter müssen sich ihrer züchterischen Verantwortung bewußt sein. Qualen vieler junger Hunde wie jüngst der Mopshündin Ronja, die an der erblich bedingen Pug Dog Enzephalitis (PDE) (Mopsenzephalitis) erkrankte und letztlich verstarb, sowie auch das Leid vieler Hundebesitzer und deren Familien, gilt es zu verhindern.
Nur wer seine Rechte als Hundehalter kennt kann sich wehren!

Als Experten für Hunderecht und die Rechtsgebiete rund um den Hund und der Züchterhaftung: Unsere Leistungen


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Anwalt für Tierkauf / Hundekauf / Gewährleistungsrechte beim Hundekauf
Andreas Ackenheil*

*Rechtsanwalt Ackenheil ist stellvertretender Vorsitzender am Schiedsgericht des BHV e.V.
(Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.)

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