Giftköder - Rechtliches zu Giftköder-Vergiftung - Anwalt Ackenheil - Hunderechtsanwalt - bundesweit

Giftköder | Rechtslage: Hund durch Giftköder vergiftet - Strafen, Schadenersatz & Anzeige TSchG (§17 Tierschutzgesetz)

Hilfe, mein Hund hat einen Giftköder gefressen! Achtung, Hund durch Giftköder vergiftet! Giftköder wurde im Park gefunden. Hund mit Vergiftung beim Tierarzt. Hund nach Giftköder Aufnahme verstorben. Solche oder ähnliche Meldungen liest man immer wieder in den Medien. Verzweifelte Hundebesitzer berichten über Giftköder Vergiftungen ihrer Hunde und warnen andere Hundehalter vor Giftködern auf der Hundewiese, im Park…

Der Hass mancher Mitmenschen auf Hunde nimmt leider immer grausamere Formen an.

Fleischbällchen werden mit zertrümmerten Scherben, Nägeln, Rasierklingen bespickt.Schneckenkorn, Rattengift und Tabletten werden mit Leberwurst für Hunde schmackhaft gemacht. Meist befindet sichder Giftköder an Stellen wo der Täter mit vielen möglichen Opfern rechnet, wie Hundefreilaufflächen, Parkanlagen, Freizeitgebiete. Schlagzeilen machten die Runde: Rentnerehepaar vergiftet Hund mit Giftköder. Die Besitzerin des Hundes der schnell das angebotene vermeidliche Leckerchen in Sekunden schnelle aufnahm musste tatenlos dabei zusehen wie ihr junger Hund vergiftet wurde.

In den vergangenen Wochen sind in Reinickendorf mehrere Hunde nach einem Uferspaziergang am Tegeler See gestorben. Sie wiesen Anzeichen von Vergiftungen auf. Die Vorfälle geschahen nahe belebter Parkanlagen.
Bei den betroffenen Hunden treten zunächst plötzlich Lähmungserscheinungen auf, dann Krämpfe, Zittern und Erbrechen. Die Hunde leiden unter Durchfall, dann kommt es zum Herzstillstand.

Angesichts der zahlreichen ausgelegten Giftköder in Parks und öffentlichen Anlagen muss man auch um die Gesundheit von Kindern fürchten.
Wer Giftköder auslege, bedroht damit nicht nur das Leben von Hunden. Jeder, der vergiftete Köder auslegt um Hunde zu vergiften, muss sich im Klaren darüber sein, dass auch Kinder sich verletzten können und durch die sehr unterschiedlichen Gifte in den Ködern gefährdet sind.
Das Auslegen von Giftködern ist eine Straftat.


Giftköder und die Rechtslage? Wie kann man die Täter, die Giftköder auslegen dafür belangen? Anwalt für Hunderecht, Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil erläutert die Rechtslage rund um das Thema Giftköder | Rechtliches zu Giftköder-Attacken: Strafen, Schadenersatz, Meldung & Anzeige TSchG (§11 Tierschutzgesetz)
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Giftköder | Rechtliches zu Giftköder-Vergiftung: Strafe für Giftköder? Kann man als Hundebesitzer Schadenersatz oder Schmerzensgeld für die Vergiftung, die Qualen seines Hundes verlangen? Sollte ein Giftköder Fund, eine Vergiftung gemeldet werden? Wenn ja, wohin sollte man sich wenden?


Anwalt für Hunderecht, Tierrechtsexperte Anwalt Ackenheil erläutert die Rechtsfragen rund um das Thema Giftköder.

Was kann ich als Hundebesitzer tun wenn mein Hund einen Giftköder gefressen hat?
Anwalt für Tierrecht Rechtsanwalt Ackenheil rät :

den Hund schnellstens zum Tierarzt oder in die Tierklinik bringen und behandeln lassen
danach kann der Hundebesitzer bei der Polizei eine Strafanzeige (§ 11 Tierschutzgesetz), notfalls gegen Unbekannt, erstatten
Meldung an das örtlich zuständige Veterinäramt und Tierheim zur Info
in sozialen Medien sachlich über den Vorfall berichten und andere Hundehalter warnen


Strafe für Giftköder Auslegung: Mit welchen Strafen müssen die Täter, die Giftköder auslegen rechnen, wenn diese geschnappt werden?
Anwalt für Tierrecht Ackenheil:

  • Einleitung eines Strafverfahrens wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung
  • Wer Giftköder auslegt macht sich nach dem Tierschutzgesetz straftbar
  • je nach Einzelfall Ordnungsgelder (Auslegen von Giftköder nach dem TSchG ist eine Geldstrafe bis zu 25.000,00 € möglich)
  • Tierhalteverbot, das von den Veterinärämtern verhängt wird
  • Schadensersatzklage des Hundebesitzers, des Tierbesitzers bzgl. der Tierbehandlungskosten , sonstiger Aufwendungen und gegebenenfalls sogar Schmerzensgeld



Wie kann man sich als Hundehalter, vor allem aber den Hund, vor einer Giftköder-Vergiftung schützen?
Anwalt für Tierrecht Ackenheil

Gassi-Gemeinschaften bilden und aufpassen, dass die Hunde nichts fressen, was sie nicht vom Halter bekommen haben
nach Möglichkeit nicht im dunkeln mit dem Hund spazieren gehen (Taschenlampe)
nach aktuellen Giftköder Meldungen sehen und die Hunde in einem gemeldeten Giftköder Gefahrengebiet nicht von der Leine lassen, solche Gebiete meiden
Hunde auf solche Situationen trainieren, erforderlichenfalls mit einem Hundetrainer, kein Futter aufzunehmen
im Einzelfall dem Hund einen Maulkorb anlegen (Extra Maulkorb gegen die Aufnahme von Giftködern)


Fazit:
Das Auslegen von Giftködern, um damit z.B. einen Hund zu töten macht er sich nach § 17 TierSchG strafbar. Die Strafverfolgung von Hundevergiftern, die Giftköder auslegen erfolgt indes nur wenn der geschädigte Hundebesitzer Anzeige bei der Polizei erstellt. Die Strafen für Giftköder Auslegung kann gemäß TSchG Geldstrafen bis zu 25.000 Euro betragen.

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