Röntgenbefund bei der Ankaufsuntersuchung | Keine Röntgenklasse mehr | Tipps vom Anwalt für Pferderecht - bundesweite Rechtsberatung

Keine Röntgenklassen mehr bei Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf - für 2020 geltende Röntgenleitfaden
Neuer Röntgen-Leitfaden: Mehr Sicherheit beim Pferdekauf - Fragen und Antworten zum neuen Röntgen-Leitfaden für die Kaufuntersuchung beim Pferd

Die Röntgenklassen bei der Beurteilung eines zu kaufenden Pferdes wurden abgeschafft – detaillierte Beschreibung von Risiko-Befunden soll künftig Klarheit schaffen

Röntgenbilder bei der Ankaufsuntersuchung

Der Röntgen-Leitfaden ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Kaufuntersuchung eines Pferdes. Er dient Tierärzten als Interpretationshilfe für die röntgenologische Beurteilung der Gesundheit eines Pferdes. Denn bevor ein – oftmals hochpreisiges – Pferd den Eigentümer wechselt, wird es einem gründlichen "Gesundheitscheck" durch den Tierarzt unterzogen: Dazu gehört neben der klinischen Untersuchung auch das Röntgen. Doch ist es durch die Einteilung in sogenannte schulnotenähnliche Röntgenklassen oft zu einer Überbewertung des Röntgenbefundes gegenüber der klinischen Untersuchung des Pferdes gekommen.

Diese schulnotenähnlichen Röntgenklassen wurden abgeschafft, abweichende Befunde sollen nun vom Tierarzt beschrieben werden. Es soll hierbei zwischen Befunden, bei denen beispielsweise das Risiko einer späteren Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und solchen, die tatsächlich mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind, unterschieden werden. Risikobehaftete Röntgenbefunde eines Pferdes sollen künftig mit dem Stichwort "Risiko", Röntgenbilder, die keine Abweichungen zur Normalität aufweisen, mit "o. b. B." (ohne besonderen Befund) gekennzeichnet werden.

Als Beurteilungsgrundlage liegen dem neuen Röntgen-Leitfaden künftig 18 Standard-Aufnahmen zugrunde, also vier mehr als bisher. Dies ist auch im Sinne des Verkäufers: der muss nämlich im Streitfall beweisen, dass ein bestimmter Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. So wird in Zukunft zum Beispiel die Aufnahme "vordere Zehe seitlich" auf zwei Bilder aufgeteilt, was eine bessere Beurteilbarkeit der drei relevanten Gelenke zulässt.

Abweichend von der im neuen Röntgen-Leitfaden empfohlenen Zahl an Standardaufnahmen können sich Käufer und Verkäufer natürlich auch darauf verständigen, mehr oder weniger Röntgenbilder anfertigen zu lassen.
Die bislang auf CD erhältliche Bildersammlung soll darüber hinaus auch in ein modernes App-Format überführt werden.

Für den BTK-Ausschuss für Pferde stellt die Abschaffung der Röntgenklassen einen absoluten Gewinn dar. "Besonders begrüßenswert ist die damit einhergehende höhere Bewertung der klinischen Untersuchung. Die gängige Praxis, Pferde mit einer Röntgenklasse über II abzuqualifizieren, obwohl nach tierärztlicher Gesamtbeurteilung dafür kein Grund besteht, wird damit beendet", lobt der Ausschussvorsitzende des BTK Ausschusses.

Röntgen-Leitfaden 2018 Quelle: Auszug Pressemitteilung der Bundestierärztekammer vom 26.10.2017


Röntgenbefund bei der Kaufuntersuchung | 2020 Keine Röntgenklasse mehr | Tipps von Anwalt für Pferderecht - bundesweite Rechtsberatung

Fragen und Antworten zum neuen Röntgen-Leitfaden zur Ankaufsuntersuchung:

Jeder Pferdebesitzer, Reiter, Fahrer, Voltigierer und Züchter wünscht sich ein gesundes Pferd, zumal jeder Pferdekauf auch ein grosses finanzielles Risiko beinhaltet. Bevor daher ein Pferd den Eigentümer wechselt, wird es einer gründlichen Untersuchung unterzogen. Neben Probereiten und den wichtigen klinischen Untersuchungen gehört die röntgenologische Untersuchung eines Pferdes heute zum Standard vor jedem Pferdekauf. Die Erwartungshaltung, mit einer einmaligen Röntgenuntersuchung skelettbedingte Risiken vollständig aufzudecken, steht jedoch nach wie vor im Gegensatz zu den tatsächlich vorhandenen prognostischen Möglichkeiten dieser Untersuchungsmethode. Vor allem die Einteilung in Röntgenklassen hat diese Erwartungshaltung noch bestärkt und dazu geführt, dass die röntgenologische Untersuchung heute oft höher bewertet wird als die klinische Untersuchung eines Pferdes.



Was hat sich bei der Röntgenuntersuchung nach dem neuen Röntgen-Leitfaden geändert:

• die bisherigen Röntgenklassen werden abgeschafft und durch eine detaillierte Beschreibung mit Kennzeichnung von Risiko-Befunden ersetzt
• der Standardumfang der Röntgenuntersuchung wird im Sinne einer besseren Aussagekraft von 4 auf 18 Röntgenaufnahmen erhöht (Pferdebesitzer und/oder Pferdekäufer können auch mehr Röntgenbilder in Auftrag geben)



Ab 2018! keine Röntgenklasse mehr bei der Röntgenuntersuchung eines Pferdes stattdessen nun die Bewertung konkreter Risiken - Was bedeutet dies in der Praxis?

Im neuen Röntgenleitfaden gibt es keine schulnotenähnlichen Röntgenklassen mehr. Stattdessen werden Röntgenbefunde mit Abweichungen von der normalen Röntgenanatomie vom Tierarzt beschrieben. Dabei wird genau unterschieden zwischen Befunden, bei denen das Risiko einer späteren Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und solchen, die tatsächlich mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind. Letztere werden mit dem Stichwort „Risiko“ gekennzeichnet. Die Einschätzung der risikobehafteten Röntgenbefunde basiert auf der internationalen Fachliteratur und der Fachkompetenz der Röntgenkommission der GPM. Aufnahmen, die keine Abweichungen von der normalen Röntgenanatomie aufweisen, werden mit „o.b.B.“ (ohne besonderen Befund) bezeichnet.


18 Standard-Aufnahmen als Beurteilungsgrundlage / Röntgenleitfaden 2018 zur Kaufuntersuchung eines Pferdes

Der Untersuchung eines Pferdes nach dem neuen Röntgenleitfaden liegen künftig 18 Standard- Röntgenbilder zugrunde. Gerade Verkäufer eines Pferdes sollten ein grundsätzliches Interesse daran haben, dass bei der röntgenologischen Untersuchung eines zu verkaufenden Pferdes nichts übersehen wird, so dass die bisher üblichen Aufnahmen von 4 auf 18 Röntgenaufnahmen erhöht wurden. Aufgrund der Gesetzeslage bei einem Verbrauchsgüterkauf müssen Verkäufer eines Pferdes im Streitfall beweisen, dass ein bestimmter schwerwiegender Röntgenbefund bei Gefahrübergang des Pferdes nicht vorhanden war.


Probleme bei der Beurteilung der Röntgenbilder nach dem alten Röntgenleitfaden zur Kaufuntersuchung eines Pferdes

Als Beispiel wird ab 2018 nun das bisherige Bild der vorderen „Zehe seitlich“ künftig auf zwei Röntgenaufnahmen zur besseren Beurteilung aufgeteilt.
Trotz neuestem digitalem Röntgenverfahren bestand bisher das Problem, drei Gelenke auf einem Röntgenbild genau ohne Detailsverlust darzustellen.
Wurde zudem der Fokus der Aufnahme auf das Hufgelenk des Pferdes gerichtet, konnte das Fesselgelenk nicht ausreichend sicher beurteilt werden und oder auch umgekehrt. Zur Beurteilung des Knies eines Pferdes kommt nach dem neuen Röntgenleitfaden für die Kaufuntersuchung eines Pferde auch eine weitere Aufnahme hinzu.


Röntgenleitfaden 2018 ohne Bilder des Pferderückens

Trotz der immer wieder aktuellen Rechtsprobleme rund um Rückenerkrankungen beim Pferd, wie die Erkrankung Kissing Spines, gehören Bilder des Pferderückens, genauer gesagt der Wirbelsäule des Pferdes, nicht ins Standardrepertoire der Röntgen-Untersuchung bei einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes.
Nach Expertenmeinung liegen derzeit nicht genügend wissenschaftliche Daten zur Interpretation der eventuellen Befunde des Pferderückens vor, das heißt es gibt keine ausreichende diagnostische Sicherheit.

Denn: Ein Pferd kann trotz Röntgenbildern mit auffälligen Befunden dauerhaft ein gutes Reitpferd sein.


Tipp vom Anwalt für Pferderecht Ackenheil:

Abweichend von der im neuen Röntgen-Leitfaden empfohlenen Zahl an Standardaufnahmen können sich Käufer und Verkäufer auch darauf verständigen, mehr Röntgenbilder zur besseren Beurteilung des Pferdes anfertigen zu lassen. Ohne besondere Vereinbarung greift grundsätzlich der neue Standard des Röntgenleitfadens 2018 von 18 Bildern.


Kaufuntersuchung nach Röntgen - Leitfaden 2018: Mehr Transparenz und Sicherheit

Der neue Röntgen-Leitfaden wird sowohl den Pferdezüchtern als auch künftigen Pferdebesitzern eine bessere Transparenz und mehr Sicherheit bei der Beurteilung der Röntgenbilder bringen. Von Pferdesachverständigen wird der neue Röntgenleitfaden 2018 zwar begrüsst, dennoch solle nie vergessen werden, dass es sich beim Pferd um ein Lebewesen handelt, bei dem sich dessen Entwicklung und die gesundheitlichen Risiken auch zukünftig nie gänzlich vorhersehen lassen. Eine Garantie wird es bei der Ankaufsuntersuchung mit dem nun neuen Standart der Röntgenuntersuchung auch bei einem einwandfreien Untersuchungsergebniss des zu kaufenden Pferdes nicht geben können.
 (Quelle: Gesellschaft für Pferdemedizin unter www.g-p-m.org). 

Der neue Röntgenleitfaden 2018 wurde bei dem diesjährigen bpt-Kongresses 2017 in München von der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) vorgestellt. Dieser löst mit Ablauf des Jahres 2017 die alte Version ab und dient allen Tierärzten als Interpretationshilfe für die röntgenologische Beurteilung von Pferden im Rahmen einer Kaufuntersuchung.


Urteile zu den Einteilungen in Röntgenklassen und die klinischen Symptome (Lahmheit, Unrittigkeit etc.)

Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein klinisch unauffälliges Pferd frei von Sachmängeln im Sinne der §§ 90a S. 3, 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 u. 2 BGB sei, selbst wenn in der radiologischen Untersuchung des Pferdes Abweichungen von der „physiologischen Norm“ festgestellt werden. Wenn seiner Verwendung als Reitpferd nichts entgegen steht und wenn nur eine geringe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das Pferd künftig klinische Begleit- bzw. Folgesymptome entwickelt, sieht das Gericht das Pferd im Zeitpunkt des Pferdekaufs als mangelfrei an, BGH VIII ZR 266/06)

In weiteren Entscheidungen vom 21.05.2015 (1 U 1382/14) und vom 14.04.2016 (1 U 254/15) ist das Oberlandesgericht Koblenz noch weitergegangen.
Die Einordnung eines Pferdes in eine bestimmte (schlechte) Röntgenklasse bei einer tierärztlichen Untersuchung führe nicht zum Vorliegen eines Mangels beim Pferd, wenn klinische Symptome wie Lahmheit unter anderem (noch) nicht aufgetreten seien. Allein die Wahrscheinlichkeit, dass das Pferd später eine Lahmheit zeigt (z.B. in 50 % der Fälle) könne das Vorliegen eines aktuellen Mangels beim Pferd nicht begründen.

Aktuell: Beim Kauf eines Pferdes besteht ohne konkrete Vereinbarung zwischen dem Pferdekäufer und dem Pferdeverkäufer kein Anspruch auf ein biologisch perfekt genormtes Pferd. Stellt der Käufer eines 500.000 Euro teuren Dressurpferdes nachträglich im Röntgenbefund eine physiologische Abweichung fest, kann er deshalb nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 32/16). Führt der Käufer das Lahmen des Pferdes, die Schmerzen und Widersetzlichkeit des Pferdes auf die biologische Abweichung im Röntgenbefund zurück, muss er bei einem Geschäft zwischen zwei Verbrauchern solch einen Sachmangel beweisen, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können.
Der neue Röntgen Leitfaden Ankaufsuntersuchung - Fragen und Antworten vom Anwalt fuer Pferderecht
Die Ankaufsuntersuchung bis 2017
Was bedeuten die Röntgenklassen beim Pferd

Bei der tierärztlichen Beurteilung von Pferden und im Zusammenhang von Mängel bei Pferden taucht häufig das Wort „Röntgenklasse“ auf. Ende 2017 werden die Röntgenklassen mit dem neunen Röntgen-Leitfaden 2018 abgeschafft.

Röntgenklasse I sind:

• Röntgenologisch ohne besonderen Befund und Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden. (Idealzustand)
 

Röntgenklasse II sind:

• Befunde, die gering vom Idealzustand abweichen, bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit unter 3 % geschätzt wird. (Normzustand)



Röntgenklasse III sind:

• Befunde, die von der Norm abweichen, bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in unbestimmter Zeit mit einer Häufigkeit von 5 % bis 20 % geschätzt wird. (Akzeptanzzustand)
 

Röntgenklasse IV sind:

• Befunde, die erheblich von der Norm abweichen, bei denen klinische Erscheinungen wahrscheinlich (über 50%) sind. (Risikozustand)


Die Zwischenklassen

Kam man bei der Untersuchung zu keinem klarem Ergebnis bei der Auswertung der Röntgenbilder wird der Befund in Zwischenklassen aufgeteilt.

Durch die Einteilung des Befundes in Zwischenklassen, in die Klasse I bis II, II bis III und III bis IV, bringt der untersuchende Tierarzt zum Ausdruck, dass seiner Ansicht nach die Einteilung in die jeweilige Klasse von unterschiedlichen Tierärzten auch unterschiedlich vorgenommen werden könnte.


Ergebnis der Kaufuntersuchung

Zu einer vollständigen Kaufuntersuchung eines Pferde gehören zudem die klinischen Befunde des Pferdes (Anamnese, Adspektion, Palpation, Funktion und Ergebnis der Provokationsproben), die dann zusammen mit den röntgenologischen Befunden die Endbeurteilung des Pferdes bilden.
Anwalt Ackenheil Pferderecht Autorentätigkeit Veröffentlichungen und Seminare im Pferderecht

Als Spezialist für Pferderecht veröffentlicht Rechtsanwalt Ackenheil regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge, Kommentare zu neuen Rechtsentscheidungen, hält Vorträge, Seminare u.a. LMU München, Humboldt Universität Berlin, Universität Leipzig.
Er betreibt als Spezialist für Tierrecht & Pferderecht einen eigenen Blog auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsvereins und veröffentlichte den ersten grossen Ratgeber für Tierrecht in Kooperation mit dem Haustiermagazin von VOX. Das Buch mit grossem Kapitel Pferderecht erläutert verständlich die rechtlichen Probleme von dem Pferdekauf bis zum Tod des Pferdes.

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Anwalt für Pferderecht / Pferdekauf / Gewährleistungsrechte beim Pferdekauf
Andreas Ackenheil *
*assoziiertes Mitglied der Europäische Vereinigung für Pferderecht, Pferdemedizin und hippologisch gutachterliche Tätigkeit EWIV


Telefon: 06136/762833
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Fax: 0 61 36 / 76 32 91

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