Tiermedizinrecht / Tierarzthaftung: Tiermedizinrecht Anwalt Ackenheil bundesweite Rechtsberatung
Beim Tiermedizinrecht handelt es sich um alle Rechtsfragen, die sich rund um die tierärztliche Behandlung drehen. Die tierärztliche Behandlung eines Tieres an sich birgt einige Rechtsprobleme. Welche Rechte hat ein Tierarzt. Wer trägt die Beweislast bei einem Behandlungsfehler des Tierarztes? Welche Rechte hat der Patientenbesitzer / Tierbesitzer? Gerade im Bereich der Pferdezucht und bei der Behandlung von wertvollen Sportpferden sowie Zuchtpferden können durch einen groben Behandlungsfehler des Tierarztes mehrere 100.000 Euro Schadenersatz auf den behandelnden Tierarzt zukommen. Die neueste Rechtsprechung stärkt die Rechte der Tierhalter als Patientenbesitzer gegenüber den Tierärzten und verdeutlicht, dass Tierärzte ihre Aufklärungspflichten vor operativen Eingriffen und Behandlungen intensiv nachkommen sollten, um einer Haftung aufgrund Komplikationen nach der Operation oder auch Therapie, einzuschränken.

Gerne beraten wir Sie im Bereich des Tierarztrechts bei allen Rechtsstreitigkeiten rund um die Behandlung eines Tieres in der gesamten Bundesrepublik.

Rechtliche Fragen zum Behandlungsfehler eines Tierarztes?
Anwalt für Tiermedizinrecht Ackenheil

06136 - 76 28 33


Anwalt für Tierarztrecht | Unsere Leistungen im Tierarztmedizinrecht umfasst u.a. Rechtsprobleme:

  • Ankaufsuntersuchung (fehlerhafte Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf)
  • Fehlerhafte Gutachten
  • Zuchtbewertung
  • Tierarzthaftung
  • Tierarzt-Dokumentationspflicht
  • Tierärztliche Schweigepflicht
  • Tierärztliche Nachsorge
  • Diagnosefehler
  • Tierärztliche Aufklärungspflicht
  • Behandlungsfehler
  • Falschbehandlung
  • Veraltete Operationstechnik
  • Euthanasie…

Die Ackenheil Anwaltskanzlei / Tierarztrecht berät und betreut nicht nur im Rhein-Main-Gebiet, sondern deutschlandweit Tierhalter, Züchter, Tierärzte, Tierklinken, etc. in allen Rechtsfragen rund um das Tierarztrecht.

Um umfassend rechtlich kompetent auf dem Gebiet des Tierarztmedizinrechts beraten zu können und hierfür tierärztliche Diagnosen, Befunde, Therapien, Operationstechniken, tierärztliche Rechnungen etc. korrekt bewerten zu können müssen selbstverständlich auch medizinrechtliche Kenntnisse mit einfliessen.

Nutzen Sie unsere besondere Spezialisierung aufgrund unserer Verknüpfung von Medizinrecht und Tiermedizinrecht.

Herr Rechtsanwalt Ackenheil hält als Experte für Tierarztrecht Rechtsseminare, ist Expertengast in Fernsehsendungen und veröffentlicht regelmässig Beiträge, u.a. aus den Bereichen Tierarztrecht / Tierarzthaftung. Des Weitern hält er Vorträge vor Tierärzten des Leipziger Tierärztekongress und ist Mitglied der Expertenrunde.


Rechtliche Fragen rund um den Behandlungsfehler und der Haftung des Tierarztes

Tierärztliche Falschbehandlung? (Tierarzthaftung)
Welche Rechte hat der Tierarzt?
Welche Rechte hat der Patientenbesitzer / Tierbesitzer?
Wer trägt die Beweislast das eine fehlerhafte Behandlung des Tieres stattfand? Muss der Besitzer des Tieres beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt? Muss der Tierarzt belegen, dass ihm kein Fehler unterlaufen ist?…

Wir beraten, vertreten Sie und setzen uns für Ihre Interessen außergerichtlich sowie auch gerichtlich im gesamten Bundesgebiet ein.


TIERARZTHAFTUNG / TIERMEDIZINRECHT AKTUELLES

Mangelhafte Ankaufsuntersuchung / Fehlerhafte Ankaufsuntersuchung durch den Tierarzt – was nun?

Der Tierarzt hat bei der Ankaufsuntersuchung Fehler gemacht? Bei der mangelhaften Ankaufsuntersuchung hat der Tierarzt Erkrankungen des Pferdes wie Kissing Spines, Chip oder sonstige Mängel beim Pferd nicht erkannt. Der Pferdekäufer hat auf die Richtigkeit der Untersuchungsergebnisse des Tierarztes bei der Ankaufsuntersuchung vertraut und das Pferd gekauft. Nach dem Kauf stellt der Käufers fest, dass das Pferd z.B. krank ist und dies in der Ankaufsuntersuchung nicht vom Tierarzt erkannt wurde und der Pferdekäufer von Kaufvertrag des Pferdes zurücktreten will.
Bei der Ankaufsuntersuchung hat der Tierarzt veraltete Methoden angewandt?
Bei einer fehlerhaften Ankaufsuntersuchung hat der Pferdekäufer, der vom Pferdekauf zurücktreten will, Schadenersatz oder die Reduzierung des Kaufpreises möchte, die Wahl zwischen den Tierarzt oder den Verkäufer.
Der Käufer kann den Verkäufer des Pferdes wegen dem Verkauf eines mangelhaften Pferdes oder den Tierarzt wegen mangelhafter Durchführung der Ankaufsuntersuchung in Anspruch nehmen.
Zuerst sollte sich jedoch der Käufer bei Problemen mit dem Pferd an den Verkäufer wenden.
Wenn der Verkäufer unproblematisch zur Rückabwicklung des Kaufvertrages bereit ist, ist dieser Anspruch vorrangig gegenüber den Anspruch gegen dem Tierarzt.Denn in diesem Fall soll nach Treu und Glauben die Rückabwicklung des Kaufvertrages vorrangig sein.
Gibt des jedoch mit dem Verkäufer Probleme und er gibt zu erkennen dass er den Anspruch nicht anerkennt und zur Rückabwicklung des Pferdekaufs nicht bereit bereit ist, so hat der Käufer des Pferdes die Wahl, ob er den Verkäufer oder den Tierarzt in Anspruch nehmen möchte. Der BGH entschied zudem, dass die Haftung des Tierarztes aufgrund einer mangelhaften Ankaufsuntersuchung gegenüber der Haftung des Verkäufers es Pferdes nicht nachrangig ist.


TIERARZTHAFTUNG / OPERATION: Hengst stirbt nach Kastration | Tierarzt haftet für mangelhafte Kastration

Haftet ein Tierarzt wenn das Pferd nach der Kastration stirbt?
Eine Pferdehalterin verklagte ihren Tierarzt auf Schadenersatz nachdem ihr Hengst nach der Kastration verstarb. Das Oberlandesgericht Hamm verurteile den Tierarzt aufgrund groben Behandlungsfehlers und Verletzung der Aufklärungspflicht, wie u. a. der Aufklärung über die Operationsmethode und die Risiken der Operation. Die Pferdebesitzerin verlangte nach dem Tod des Pferdes von ihrem Tierarzt die Kosten für die tierärztliche Behandlung und den Kaufpreis des Pferdes als Wertersatz.

Zudem handelte der Tierarzt behandlungsfehlerhaft, als er bei einer im Liegen durchgeführten Kastration keine durch Transfixation abgesicherte beidseitige Ligatur vorgenommen habe, so das OLG Hamm. Die tierärztliche fehlerhaft vorgenommene Kastration des Pferdes führte nach Ansicht des Gerichts zum späteren Tod des Pferdes. Das Pferd entwickelte nach der Operation, bei der eine Ligatur vorgenommen wurde, ein Multiorganversagen und muss eingeschläfert werden. Somit sei der Tod des Pferdes aufgrund der fehlerhaften Kastration dem Tierarzt zuzurechnen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Tierarzt dafür haften müsse, dass die von ihm durchgeführte Kastration nicht dem medizinischen Standard entsprach.
Zudem müsse er als Tierarzt vor tiermedizinischen Operationen seiner Aufklärungspflicht nachkommen. So hätte der Tierarzt vor der Kastration des Hengstes die Pferdebesitzerin über die verschiedenen Kastrationsmethoden und deren unterschiedlichen Risiken aufklären müssen. Die Kastration eines Pferdes kann im Liegen sowohl auch im Stehen erfolgen und sollte je nach Zustand des Pferdes angepasst erfolgen. Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Aktenzeichen: 3 U 28/16) Pferdeanwalt-Pferderecht

Tiermedizinrecht / Tierarzthaftung
BGH Urteil zur Tierarzthaftung: Schadenersatz vom Tierarzt nach Behandlungsfehler


Nach einem grobem Behandlungsfehler (Falschbehandlung) ist der Tierarzt in der Beweispflicht.
Tierbesitzer können künftig einfacher Schadenersatz von einem Tierarzt verlangen. Wie Ärzte müssen nach einem groben Behandlungsfehler auch Tierärzte beweisen, dass dieser Fehler nicht die Ursache nachfolgender Gesundheitsschäden war, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 247/15).

Er gab damit einer Pferdehalterin aus dem niedersächsischen Bramsche recht. Ihr Pferd hatte von einem anderen Pferd einen Tritt gegen das rechte Hinterbein bekommen. Der hinzugezogene Tierarzt versorgte die offene Wunde, nahm aber keine weiteren Untersuchungen vor. Später stellte sich heraus, dass das Bein durch den Tritt angebrochen war. Der Spalt im Knochen vergrößerte sich, und schließlich brach der Knochen ganz, als das Pferd aufstehen wollte. Eine Operation gelang nicht. Das Pferd musste erlöst werden. Die Besitzerin des Pferdes warf dem Tierarzt eine fehlerhafte Behandlung vor und verlangte Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro. Der Tierarzt argumentierte, dass das Bein so oder so nach dem Pferdetritt gebrochen wäre. In dem Streit konnte die Pferdebesitzerin nicht sicher nachweisen, das der Beinbruch hätte verhindert werden können, wenn bei der Behandlung sofort berücksichtigt worden wäre, dass es bereits angebrochen war. Umgekehrt konnte aber auch der Tierarzt seine Position nicht belegen. Für den Erfolg der Klage kam es daher entscheidend darauf an, welche Seite den Beweis schuldet. Üblich ist dies zunächst die Partei, die Schadenersatz verlangt, hier also die Pferdebesitzerin. Bei Ärzten in der Humanmedizin greift nach einem schweren Behandlungsfehler allerdings eine sogenannte Beweislastumkehr: Danach muss der Arzt beweisen, dass sein Fehler nicht die Ursache nachfolgender Gesundheitsschäden war.
Nach dem Karlsruher Grundsatzurteil gilt dies auch für Behandlungsfehler von Tierärzten. „Beide Tätigkeiten beziehen sich auf einen lebenden Organismus“, erklärte der BGH zur Begründung. Die Auswirkungen eines Behandlungsfehlers seien daher ähnlich: Der Fehler sei eine wichtige mögliche Ursache, die gleichzeitig „die Beweisnot auf Seiten des Geschädigten vertieft“. Daher sei eine Umkehrung der Beweislast auch bei Tierärzten gerechtfertigt.Der Tieranwalt



TIERARZTHAFTUNG / OPERATION: Tierarzt muss Behandlung dokumentieren | Dokumentationsfehler des Tierarztes

Muss man einen Tierarzt die Operationskosten bezahlen wenn der Tierarzt seine Leistung nicht ordnungsgemäß durch Unterlagen (Behandlungsunterlagen, Röntgenbilder) belegen kann? Wenn ein Tierarzt eine erfolglose Operation z.B. einem Hund nicht dokumentiert und dann auch noch die Röntgenbilder des Hundes verlegt, kann er kein Honorar vom Patientenbesitzer beanspruchen. Dies hat das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr entschieden (Az.: 23 C 489/15). Näheres unter: Der Tieranwalt Ackenheil

Tierarztrecht / Darf der Tierarzt sich weigern einen Hund bei nicht bezahlen der Tierarztrechnung herauszugeben?


Eine dargelegte tiefe Verbundenheit zum Tier ist ausschlaggebend
Der Kläger war nach einer tierärztlichen Behandlung seines Hundes nicht imstande, im Wege der angebotenen Zahlungsarten die Behandlungskosten zu zahlen. Daraufhin gab der Tierarzt das Tier nicht heraus. Der Kläger erwirkte eine einstweilige Verfügung, gegen die der Beklagte Widerspruch erhob. Das Amtsgericht Alzey (22 C 217/01) entschied zugunsten des Hundehalters.
Der Tieranwalt.de


Tierarztrecht / Tierarzthaftung: Käuferin hat keine Ansprüche gegenüber Tierarzt

Ein vom Verkäufer eines Pferdes beauftragter Tierarzt haftet gegenüber der Käuferin des Pferdes nicht für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung, wenn er mit dem Verkäufer insoweit eine Haftungsbeschränkung vereinbart hat.


Tierarztrecht / Tierarzthaftung Pferd tritt Tierarzt - Halter haftet

Ein Tierarzt klagte und verlangte von der Beklagten als Halterin eines Pferdes Ersatz materiellen und immateriellen Schadens, weil er bei der Behandlung des Pferdes verletzt wurde.Die Beklagte hatte ihr Pferd, einen 700 kg wiegenden zehnjährigen Araber, auf dem Hof des Zeugen B. abgestellt. Der klagende Tierarzt versuchte bei Untersuchung des Pferdes mit der linken Hand eine rektale Fiebermessung bei dem Pferd vorzunehmen. Dabei wurde der Tierarzt von dem Pferd gegen den rechten Daumen getreten und erlitt dadurch einen Trümmerbruch. Die Klage des verletzten Tierarztes richtet sich vor allem auf den Ersatz des behaupteten Verdienstausfallschadens. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, da das Schadensereignis bereits nicht vom Schutzbereich des § 833 BGB umfasst sei.


Tierarztrecht / Tierarzthaftung: Tierarzt schläferte Hund ohne die Erlaubnis der Besitzerin ein

Die Besitzerin eines Hundes der Rasse Dobermann wollte ihrem Hund eine Zecke aus dessen Pfote entfernen. Dabei hatte sich der Hund derart erschrocken, dass er der Besitzerin eine leichte Bissverletzung am Kopf zufügte.
Der Vater der Besitzerin stellte aufgrund des Beissvorfalls den Rüden beim Tierarzt vor und drängte den Tierarzt zur Einschläferung des Hundes. Der Tierarzt gab dem Drängen nach und schläferte den Hund ein. Die Tochter und eigentliche Besitzerin des Hundes hatte einer Tötung des Dobermann Rüden nie zugestimmt und verklagte den Tierarzt. Weitere Informationen zum Beissvorfall und deren rechtliche Folgen für Hund und Hundehalter

Weitere Informationen: Recht rund ums Tier - Was ist das?

Zum Tier im Recht


Ihr Hund, Pferd wurde vom Tierarzt falsch behandelt? Der Tierarzt stellte eine falsche Diagnose? Der Tierarzt operierte nicht nach dem neuestem Stand der Tiermedizin?
Nur wer seine Rechte kennt kann sich erfolgreich wehren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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