Rechtsberatung Tierschutzverein:
Sie wollen einen Tierschutzverein gründen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Als Anwälte für Vereinsrecht / Tierschutzrecht erhalten Sie die für eine Vereinsgründung notwendige fachliche Rechtsberatung.

Gründung eines Tierschutzverein - Wie gründet man einen Tierschutzverein?
Sie sind im Tierschutz engagiert und möchten einen Tierschutzverein gründen? Welche Genehmigungen benötigen Sie zur Gründung eines Tierschutzvereins? Welche gesetzlichen Regelungen sind bei der Gründung eines Tierschutzvereins zu beachten?
Die meisten Tierschutzorganisationen sind in der Regel eingetragene Vereine (e.V.), die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und daher steuerliche Vorteile genießen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist deshalb für jeden Verein von besonderer Bedeutung. Bei der Gründung eines Vereins helfen wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei für Vereinsrecht / Tierschutzrecht gerne weiter.

Was ist der Unterschied zu einem eingetragenen Verein und nicht eingetragenen Verein?

Der Unterschied zwischen eingetragenem und nicht eingetragenem Verein ist:
  • Anzahl der Mitglieder
  • Recht Spenden entgegen zunehmen.

Für einen Tierschutzverein, der von Spenden sich finanziert ist im allgemeinen daher die Gründung und Führung des Vereins als eingetragenen Vereins zu empfehlen.

Tierschutzverein Gründung
Um einen Tierschutzverein als eingetragenen Verein zu gründen, sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Diese sieben Mitglieder werden zu einer Gründungsversammlung einberufen um u.a. die Satzung des Tierschutzvereins zu beschließen. Diese Satzung beinhaltet die einzelnen Aufgaben der Gründungsmitglieder (Vorstand, Kassenwart, Protokollführer etc) , den Vereinszweck, Ziele des Tierschutzvereins und Vereinsgrundsätze. Als wichtigen aber oft gerne vernachlässigtem Punkt: Das Verfahren und die Zuständigkeit bei Streitigkeiten. Auf die Richtigkeit der Satzung ist ein besondere Augenmerk zu richten.

Satzung eines Tierschutzvereins

Damit ein Tierschutzverein in das Vereinsregister eingetragen wird, benötigt jeder Tierschutzverein eine Vereinssatzung, die bestimmte formale Kriterien erfüllen muss.
Die Satzung hat als Verfassung des Vereins herausragende Bedeutung, daher lohnt sich eine sorgfältige Ausarbeitung der Vereinssatzung.Da kein Verein gleich dem anderen sollte man von Vorlagen lieber Abstand nehmen um auf der rechtlich sichern Seite zu sein.

Tipp vom Anwalt für Vereinsrecht / Tierschutzrecht Ackenheil:

Die Satzung muss dem Amtsgericht zur Prüfung auf Inhalt und Richtigkeit vorgelegt werden. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass bei der Erstellung der Satzung ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden sollte um unnötige Kosten und Verzögerungen bei der Gründung des Tierschutzvereins zu vermeiden. Haben Sie Fragen zur Satzung eines Tierschutzvereins? Als erfahrene Anwälte für Vereinsrecht / Tierschutzrecht helfen wir Ihnen bei der Erstellung und Prüfung der Satzung Ihres Tierschutzvereins.


Gründungsversammlung / Tierschutzverein

Die Gründung eines Vereins beginnt mit der Gründungsversammlung.

Wie sieht der Ablauf einer Gründerversammlung eines Tierschutzvereins aus:
  • Wahlen durchführen
  • Satzung verabschieden.
  • Gründungsprotokoll erstellen mit

Gründerprotokoll des Tierschutzvereins sollte von einem Protokollführer geführt werden und beinhalten:
  • Ort und Tag der Versammlung
  • Protokollführer und Versammlungsleiter
  • Wahlergebnissen und gefassten Beschlüssen
  • Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
  • Unterschrift des Protokollführers und 1. Vorsitzenden


Gemeinnützigkeit eines Tierschutzvereins

Die Vorteile des Vereins wenn er als gemeinnützig anerkannt ist sind u.a.:

  • grundsätzlich Steuerbefreiungen bei der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grundsteuer
  • Begünstigung ehrenamtlicher Tätigkeiten
  • Begünstigung von Zuwendungen/Spenden

Eintragung der Tierschutzvereins in das Vereinsregister

Der Verein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat.
Die Anmeldung ist von den in der Gründerversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung zu bewirken, S 77 BGB. Das bedeutet, dass die Erklärung schriftlich mit der beglaubigten Unterschrift der Vorstandmitglieder eingereicht werden muss.

Der Anmeldung sind nach S 59 Abs. 2 BGB:
  • die Vereinssatzung in Abschrift und
  • eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands
beizufügen.



Sie haben Probleme bei der Gründung eines Tierschutzvereins? Sie möchten einen Tierschutzverein gründen und Hunde aus dem Ausland einführen? Welche Genehmigungen benötigt ein Tierschutzverein? Ihr Tierschutzverein hat Probleme mit den Behörden?

Nur wer seine Rechte kennt kann sich dagegen wehren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.
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Rechtsanwalt Ackenheil veröffentlicht regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Onlineportalen juristische Fachbeiträge, hält Vorträge, Seminare und betreibt als Spezialist für Vereins-und Verbandsrecht, Pferderecht & Hunderecht einen eigenen Blog auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsvereins. Er erörtert als TV Tieranwalt bei Pets TV die verschiedensten Rechtsfragen. Aufgrund seiner besonderen Spezialisierung in den Rechtsbereichen rund um das Tier (Vereins-und Verbandsrecht, Hunderecht, Pferderecht, Tierrecht) und seiner langjährigen Erfahrung ist er in Funk und Fernsehen als Tierrechtsexperte anerkannt. Presse und Veröffentlichungen


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Die Führung des Mandats kann per Online, telefonisch oder auch per Fax / Brief erfolgen. Ihre Unterlagen (Verträge, Fotos, Schriftverkehr etc.) können Sie uns gerne per Email: [email protected] , Fax: 06136 / 763291, oder auch auf dem Postweg zur Verfügung stellen.