Hundeangriff | Schmerzensgeld | Schadensersatz
Hundeangriff - Personenschaden

Nach einem Hundeangriff, haftet der Hundehalter für die entstandenen Schäden. Hat der Hund einen anderen Hund oder sogar eine Person gebissen oder verletzt, muss der Hundehalter dem Opfer Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Wie hoch das Schmerzensgeld zu berechnen ist, welches nach einem Hundeangriff wie z.B. einem Hundebiss vom dem Halter des Hundes zu zahlen ist, richtet sich auch nach dem Mitverschulden des Geschädigten. Hier: Fälle zur Haftung des Hundehalters für seinen Hund

Hundebiss in Deutschland:


Offiziell sind laut dem Statistischen Bundesamt in den letzten vergangenen Jahren nur wenige Menschen unmittelbar durch Beissattacken ums Leben gekommen. Den reißerischen Medienberichten zufolge starben jedoch alleine im Jahr 2010 mehrere Personen durch Hundeangriffe.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft verursachen Hunde pro Jahr rund 100.000 Schadensfälle. Die Zahl ging von 111.646 Schadensfällen im Jahr 2002 auf 95.766 im Jahr 2008 zurück.

Dass bei Weitem nicht alle dieser gemeldeten Schadensfälle auf Beißattacken zurückzuführen sind, belegen die Zahlen der Bundesländer. So waren 2009 im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen 681.540 Hunde registriert, von Hunden gebissen wurden 660 Menschen. Im Jahr zuvor war es zu 838 solcher Verletzungen gekommen, obwohl die Zahl der Hunde niedriger lag.


Nach einer Beissattacke | Vom Hundebiss - bis zur Schadensregulierung

Bewahren Sie möglichst die Ruhe.

Zuerst ist die Erstversorgung der Wunde wichtig. Wenn notwendig rufen sie einen Notarzt (auch bei einer Schocklage)
Versuchen Sie den Hund oder die Hunde zu sichern.

Rufen Sie bei einem schweren Beissvorfall unbedingt die Polizei. Ansonsten sichern Sie wenn möglich alle Beweise.
Notieren Sie die Kontaktdaten von allen Beteiligten (Hundehalter, Zeugen usw.) Wenn möglich machen Sie Beweisfotos.

Wenn Sie bei einem Hundebiss-Vorfall | Hundeattacke verletzt wurden, suchen Sie schnellstmöglich einen Arzt auf, insbesondere wenn Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld gelten machen wollen. Auch ist dringend eine Tierarztuntersuchung zu empfehlen bei der Verletzungen ihres Hundes untersucht und dokumentiert werden können.

Für die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld ist in aller Regel ein ärztliches Attest bzw ein tierärztlicher Befundbericht unerlässlich.

Lassen Sie sich von einem Anwalt für Hunderecht beraten, insbesondere wenn Sie keine Schuld oder nur eine geringe Schuld an dem Hundeangriff (Hundebiss, Hundeattacke) hatten.

Insbesondere auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übergeben Sie die Sache baldmöglichst einen Anwalt für Tierrecht.

Sammeln Sie alle Belege für Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Hundebiss- Vorfall entstehen, Behandlungskosten, Arztbefunde, Tierarztrechnungen, Medikamente usw..

Diese sind von der Gegenseite ebenfalls zu ersetzen, wenn Sie keine Schuld an dem Hundebiss trifft.

Stellen Sie sich dann die Frage: Welche Kosten sind mir entstanden, die ich ohne dem Hundebiss nicht gehabt hätte?

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Hundeangriff und Hundebiss die Folgen für Hund und Hundehalter


Bei einem Beißvorfall ist rechtlich zu beachten, dass mehrere Rechtsfälle aus einem Hundebiss-Vorfall entstehen können.
Neben der zivilrechtlichen Haftung in Form vom Schmerzensgeld und Schadenersatz, kommt es nach einem Beißvorfall auf verwaltungsrechtlicher Ebene zur Ermittlung und einem Verfahren zur Einstufung des Hundes als gefährlichen Hund gemäß den einzelnen Landeshundegesetzen. Weitere Informationen zu den verwaltungsrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls unter: Einstufung als gefährlicher Hund - Das Verfahren.

Des Weitern kann nach einem Hundeangriff auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung (unter Umständen wegen unterlassener Hilfeleistung) auf den Hundehalter oder Hundeführer zukommen. Informationen zu den strafrechtlichen Folgen eines Beißvorfalls oder Hundevorfall bei dem eine Person verletzt wurde finden Sie hier.

Wichtige Information zur Rechtsberatung rund um Hundeattacke und Beißvorfälle
Gerade bei Beißvorfällen liegt eine Überschneidung einzelner Rechtsbereiche vor. Als erfahrene Kanzlei auf dem Gebiet der Rechtsberatung rund um Beißvorfälle raten wir Hundehalter sowie Personen die durch einen Hund verletzt wurden an, sich von einer spezialisierten und erfahren Kanzlei umfassend vertreten zu lassen.
Denn nur ein auf diesem Gebiet erfahrener Anwalt kann eine optimale Vertretung und Wahrung Ihrer Rechte gewährleisten.



Nur wer seine Rechte kennt kann sich wehren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

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