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Die Hundehaltung an sich birgt zahlreiche rechtliche Problemfelder. Das neue Familienmitglied wird plötzlich krank (z.B. Erberkrankung ). Der vom Hundezüchter neu gekaufte Hund stellt sich als zuchtuntauglich heraus. Verkäufer, Züchter, Tierheim und Käufer streiten sich dann oftmals z.B. um Tierarztkosten, Schadenersatz, Minderung oder sogar um die Rückgabe des Hundes. Auch beim Tierarzt oder in der Hundeschule können sich etliche haftungsrechtlich relevante Problemfälle ergeben. Vermieter und Nachbarn stehen einer Hundehaltung oftmals sehr kritisch gegenüber. Leider stehen in einigen Bundesländer bestimmte Hunderassen gemäß Gesetz oder Verordnung (Gefahrenhundeverordnung / Landeshundegesetz ) unter Generalverdacht einer potenziellen Gefährlichkeit. Hundehalter sogenannter Listenhunde („ Kampfhunde“ oder gefährlicher Hunde) werden mitunter völlig grundlos erschwerte Auflagen wie Maulkorbzwang, Leinenzwang, Wesenstest etc. auferlegt. Gerade in der Hundehaltung treten regelmäßig Streitigkeiten und Rechtsprobleme im Zusammenhang mit sog. Beissvorfällen auf. In den folgenden Videos erläutert Tierrechtsanwalt Ackenheil einige dieser Probleme.
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