Tierbestattung | Tierrecht Anwalt Ackenheil - Tierrechtskanzlei - bundesweit



Darf man sein verstorbenes Haustier im eigenen Garten beerdigen? Anwalt für Tierrecht, Tierrechtsanwalt Ackenheil erläutert die rechtlichen Probleme rund um die Tierbestattung.
tierbestattung
Wenn der geliebte Hund oder die Katze verstirbt möchten viele Haustierbesitzer ihr Tier in ihrem eigenen Garten beerdigen. Darf man sein Tier im eigenen Garten beerdigen? Der Tod bringt für den Besitzer neben der Trauer oft auch ganz praktische Probleme mit sich.

Wohin mit dem toten Tier?

Die Deutschen lieben ihre Haustiere. Zumindest leben mit ihnen so viele Tiere wie in kaum einem anderen Land der Welt. Allein zwölf Millionen Katzen und 7,4 Millionen Hunde leisten den Menschen hierzulande Gesellschaft. Doch die traute Verbindung währt leider nicht ewig.
Jeder Besitzer eines Hundes, einer Katze oder auch eines Pferdes graut es vor dem Tag an dem er Abschied nehmen muss von seinem geliebten Freund.

Stirbt ein Haustier, muss der Besitzer entscheiden, was mit dem toten Körper geschehen soll. Manche Menschen werfen aus Unwissenheit ihre toten Tiere in die Mülltonne. Bei kleinen Tieren ist das, wenn auch makaber aber legal.
Größere Tiere darf man aber auf keinen Fall irgendwo vergraben oder über den Hausmüll entsorgen. Das ist verboten! Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen.
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil Spezialist für Tierrecht vom Deutschen Anwaltverein

ackenheil-fachanwalt-tierrecht

Größere Tiere darf man aber auf keinen Fall irgendwo vergraben oder über den Hausmüll entsorgen. Das ist verboten! Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist das eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen.
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil Spezialist für Tierrecht vom Deutschen Anwaltverein
Darf man Tiere im Garten beerdigen?

Ja, man darf sein Tier im eigenen Garten beerdigen, jedoch sollte man hierbei einige Regeln beachten.

  • Grundstück oder Garten darf sich nicht im Wasserschutzgebiet oder Naturschutzgebiet befinden
  • Tiergrab sollte ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein
  • tote Tier sollte mindestens einen halben Meter tief vergraben und mit viel Erde bedecken werden
  • Schutz vor Wildtieren bzw anderen Tieren
  • leicht verrottbares Material zur Tierbestattung verwenden


Benötigt man eine Genehmigung um sein Tier im eigenen Garten beerdigen zu können?

Nein, im allgemeinen benötigt man keine Genehmigung wenn man seinen Hund im Garten bestatten möchte. Eine solche Hausbestattung muss man sich bei einem kleinen Tier nicht genehmigen lassen, bei einem größeren Tier aber braucht man eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes. In der Regel bewilligen die Veterinärmediziner Hausbestattungen, sofern das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.


Wie laufen Tierbestattungen ab?

Besitzt man keinen eigenen Garten, kann man den Tierkadaver zu einer kommunalen Tierkörperbeseitigungsanlage bringen oder ihn abholen lassen. Die Kosten dafür liegen bei rund 20 Euro. In eine Tierkörperbeseitigungsanlage lässt auch etwa ein Tierarzt die Tiere bringen, die er eingeschläfert hat und deren Besitzer sie nicht mit nach Hause nehmen wollen.
Doch das Haustier in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen zu lassen, ist für manche Menschen undenkbar. Denn sie wollen den toten Körper nicht einfach nur loswerden, sondern ihrem Tier ein würdiges Begräbnis bereiten. Dieses soll nach Meinung von immer mehr Menschen am besten auf einem Tierfriedhof stattfinden. Bundesweit gibt es etwa 120 Tierfriedhöfe, Ende der 90er Jahre waren es erst 32.
Tierbesitzer können sich entscheiden, ob sie das Tier einzeln oder mit anderen Tieren gemeinsam in einem Sammelgrab beerdigen lassen wollen. Zwischen 100 und 300 Euro kosten Tierbestattungen, dazu kommen noch Kosten für die Grabmiete.
Finanziell günstiger als eine letzte Ruhestätte auf einem Friedhof ist es, das tote Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. Dabei werden manchmal mehrere Tiere auf einmal verbrannt. Allerdings ist es auch möglich, nur ein Tier einzuäschern, so dass man die Asche des Tieres in einer Urne mit nach Hause nehmen kann. Wo die Urne schließlich ihren Ruheplatz findet, entscheidet der Besitzer. Rechtliche Vorschriften gibt es dafür nicht. Manche Menschen lassen die Urne bestatten, andere stellen sie zu Hause auf oder verstreuen die Asche, was man seit einiger Zeit auch über dem Meer tun kann.


Darf man Haustiere ausstopfen lassen?

Wer sein geliebtes Tier auch über den Tod hinaus ganz bei sich haben will, kann seinen Liebling ausstopfen lassen. Stopften Präparatoren früher meist gejagte Tiere aus, wenden sie ihr Können heute immer häufiger auch bei Haustieren an. Allerdings sind die Kosten für das Ausstopfen hoch.



Zusammenfassend : Darf man sein Tier beerdigen?

- Kleine Haustiere darf man über den Hausmüll entsorgen. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist das aber verboten. Auch über die Biomülltonne darf man große Tierkadaver nicht entsorgen.

- Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist es auch nicht erlaubt, sein Tier im Wald zu vergraben.

- Im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück darf man kleinere und größere Haustiere aber begraben. Das ist nur dann nicht erlaubt, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt.

- Bei Begräbnisse auf eigenem Grund und Boden muss man darauf achten, dass das Grab ein bis zwei Meter von öffentlichen Gehwegen entfernt ist. Außerdem muss man den Kadaver tief eingraben und ihn in Material wickeln, das leicht verrrottet.

- Die Körper toter Tiere kann man auch zu Tierkörperbeseitigungsanlagen bringen. Doch auch Begräbnisse auf Tierfriedhöfen sind möglich. Hier kann man zwischen Einzel- und Sammelgräbern wählen.

- Man kann sein Haustier auch einäschern lassen. Wo die Urne dann ihre letzte Ruhestätte findet, entscheidet der Besitzer des Haustieres, rechtliche Vorgaben dafür gibt es nicht.

(Auszug veröffentlicht bei Deutscher Anwaltverein)

Ackenheil Anwaltskanzlei | Kanzlei für Tierrecht / Hunderecht / Pferderecht
Bundesweite Rechtsberatung

Anwalt Pferderecht Hunderecht Tierrechtskanzlei Ackenheil bundesweit
tierrecht anwalt anwaltverein