Hundeführerschein: Wer braucht einen Hundeführerschein oder Sachkundenachweis?


Der Hundeführerschein ist kein behördlicher Sachkundenachweis, den ein Hundehalter der Ordnungsbehörde vorzulegen hat, wenn er einen sogenannten Listenhund oder einen Hund halten möchte, der aufgrund eines Vorfalls seitens der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurde. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Hund ein Wildtier gehetzt und/oder gerissen oder wenn er sich als bissig gegenüber Menschen oder Tieren erwiesen hat. Solche Hunde dürfen nur mit einer speziellen Haltererlaubnis gehalten werden, deren eine Voraussetzung zum Erhalt die Vorlage eines Sachkundenachweises ist (neben einem positiven Wesenstest des Hundes). Die weiteren Voraussetzungen werden in den entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen (Landeshundegesetz, Hundeverordnung etc.) aufgeführt. Meist regeln diese Gesetze auch eine Leinen- und Maulkorbpflicht sowie Zuchtverbote für einzelne Rassen.

Was ist der Unterschied zwischen Hundeführerschein und Sachkundenachweis zum Führen eines Hundes?
Der Hundeführerschein ist vom freiwilligen Sachkundenachweis zu unterscheiden, der nur aus einem theoretischen Teil besteht.
Die Begriffe Hundeführerschein und Sachkundenachweis werden insbesondere in den Medien häufig verwechselt, was zu Verwirrung führt. Dies hat zur Folge, dass der Begriff „Hundeführerschein“ vielmals für alle Varianten behördlicher und allgemeiner Sachkundenachweise verwendet wird. Es ist daher Vorsicht bei diesen Begriffen geboten.

Was ist ein Hundeführerschein?
Bestandteile der Hundeführerschein-Prüfung
Ein Hundeführerschein ist eine Bescheinigung, die man nach einer bestandenen Hundeführerschein-Prüfung ausgestellt bekommt.Der Hundeführerschein ist vergleichbar mit einem Autoführerschein, dessen Prüfung ebenso aus einenm theoretischen und einen praktischen Teil besteht.

Was wird im theoretischen Teil des Hundeführerscheins abgefragt?
Der theoretische Prüfungsteil einer Hundeführerschein - Prüfung besteht meist aus einem Multiple-Choice-Test mit Fragen, in denen allgemeines Grundwissen zur Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden in typischen Alltagssituationen sowie rechtliche Grundlagen abgefragt werden. Auch beinhaltet dieser Teil häufig Fragen zu Gesundheit und Ernährung sowie zu Lernverhalten und Kommunikation von Hunden. Wer über Hundeerfahrung verfügt wird bei diesen Fragen sicher nicht vor unlösbare Aufgaben gestellt, weshalb „Angst“ vor der theoretischen Prüfung sicher unbegründet ist. Vielmals ist der erfolgreiche Abschluss der theoretischen Prüfung des Hundeführerscheins Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung.

Was wird im praktischen Teil der Hundeführerscheins abgefragt?
Der praktische Prüfungsteil ist je nach Anbieter unterschiedlich gestaltet. Meist müssen sich Hund und Halter in Alltagssituationen beweisen (in einer Menschenmenge in der Stadt, in der Fußgängerzone, Verhalten im Straßenverkehr bspw. beim Ein- und Aussteigen in ein Auto, beim Vorbeifahren eines Radfahrers oder beim Vorbeilaufen eines Joggers im Park etc.). Es wird hierbei überprüft, wie sich der Hund in diesen Situationen konkret verhält und ob er die notwendigen Kommandos des Hundehalters beherrscht (Grundgehorsam) und richtig umsetzt. Oftmals wird auch überprüft, ob der Hundehalter vorausschauend Situationen erkennen kann, um konkrete Gefahrensituationen zu vermeiden. Beim praktischen Teil wird damit sehr viel Wert auf die Beziehung Hund und Halter gelegt.

Was kostet der Hundeführerschein?
Die Kosten der einzelnen Schulung und der Prüfung eines Hundeführerscheins sind je nach Anbieter unterschiedlich, regelmässig zwischen 50,00 und 200,00 €.
Wenn die Prüfung erfolgreich absolviert wurde erhält der Hund meist eine Plakette und der Halter einen entsprechenden Ausweis, den er beim zukünftigen Spazierengehen mit dem Hund mit sich führen kann.

Hundeführerschein: Rechtliche Regelungen
Obwohl die positive Wirkung des Hundeführerscheins sicherlich nicht bestritten wird gibt es keine bundeseinheitliche Regelung über die Pflicht zum Hundeführerschein. Zahlreiche politische Initiativen haben bisher nicht zu einer flächendeckenden Pflicht zum Hundeführerschein geführt. So gibt es bisher nur das Land Niedersachsen, welches zum 1. Juli 2013 den verpflichtenden Hundeführerschein eingeführt hat. Einige der wichtigsten Regelungen lesen Sie hier in Alphabetischer Reihenfolge.
Bitte entnehmen Sie die weiteren Voraussetzungen den einzelnen Länderverordnungen. Hier: Landeshundegesetzen, Hundeverordnungen


Wo gibt es eine Hundeführerschein - Pflicht?

Hundeführerschein in Baden-Württemberg?
Nein, in Baden-Württemberg gibt es keinen Hundeführerschein. In Baden-Württemberg bedarf die Haltung eines gefährlichen Hundes einer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Diese wird nur erteilt, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines „Kampfhundes“ nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde keine Bedenken bestehen und von dem Hund keine Gefahren für Dritte ausgehen. Eine Erlaubnis wird zudem nur erteilt, wenn der Hund gekennzeichnet ist (Chip) und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen.

Hundeführerschein in Bayern?
Nein, in Bayern gibt es weder eine generelle Leinenpflicht noch einen verpflichtenden Sachkundenachweis oder gar einen Hundeführerschein. Zahlreiche Kommunen verpflichten die Hundehalter bestimmter Hunderassen zu einer rein lokalen Leinenpflicht. Seit 2012 gibt es bzgl. der Thematik „Hundeführerschein“ jedoch ein Gemeinschaftsprojekt der Bayerischen Landestierärztekammer, des Arbeitskreises "Hundeführerschein" und des Instituts für Tierschutz, Verhaltenskunde und Tierhygiene der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Beim Kurs "Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden" handelt es sich um einen 12-stündigen Kurs, der von speziell geschulten Tierärzten/Innen durchgeführt wird mit dem Ziel, Wissen über Hundeverhalten zu vermitteln und verantwortungsvolles Verhalten im Umgang mit Hunden zu fördern. Es wird die nötige Sachkunde vermittelt, um Gefährdungen und Belästigungen durch Hunde zu vermeiden.

Hundeführerschein in Berlin?
Im Jahr 2013 wurde im sogenannten „Bello-Dialog“ das Hundegesetz überprüft und überarbeitet. Die Ergebnisse wurden Ende 2013 in einem Gesetzentwurf vorgestellt. Das neue Hundegesetz ist nun in Teilen seit Ende Juli 2016 in Kraft. Weitere Teile sollen Anfang 2017 in Kraft treten. Insbesondere gilt seit diesem Zeitpunkt, dass immer eine ausreichende Menge an Kotbeuteln mitzunehmen ist, wer mit seinem Hund unterwegs ist. Wird hiergegen verstoßen riskiert ein Buß- bzw. Verwarngeld. Weiterhin dürfen Hunde nun nicht mehr einfach bspw. auf Flohmärkten verkauft werden. Junge Hunde dürfen nur noch von sachkundigen Züchtern oder Haltern gekauft werden. Schließlich können die einzelnen Bezirke die Mitnahme von Hunden an einzelnen Stellen untersagen. Das Hundemitnahmeverbot kann u.a. auf Plätzen ausgesprochen werden, die zur Erholung der Bevölkerung dienen. Seit 2017 gilt im öffentlichen Raum eine Leinenpflicht unabhängig der Größe der Hunde, wobei die Leine je nach Gebiet einen oder zwei Meter lang sein muss. Gewerbsmäßige „Gassigehen“ sogenannte „Dogwalker“, die mehr als vier Hunde gleichzeitig führen, bedürfen nun einer Erlaubnis. Gefährliche Hunde können über einen Wesenstest als nicht (mehr) gefährlich eingestuft werden. Auch wird die Rasseliste flexibler. Bisher waren zehn Hunderassen im Gesetz als gefährlich definiert. Über eine separate Rechtsverordnung können Hunde bestimmter Rassen herausgenommen oder hinzugefügt werden.
Das neue Hundemelderegister soll ab 2019 eingeführt werden. In diesem sollen alle in Berlin gehaltenen Hunde nebst Halterinnen und Haltern erfasst werden, um den Erwerb und die Haltung der Hunde besser nachvollziehen zu können.(Stand 2017)

Hundeführerschein in Brandenburg?
In Brandenburg besteht lediglich Leinenzwang für als gefährlich klassifizierte Hunderassen. Eine Verpflichtung zum Hundeführerschein besteht nicht, er kann aber auf freiwilliger Basis erworben werden.


Hundeführerschein in Bremen?
Nein, in Bremen gibt es keinen allgemeinen Hundeführerschein aber die Ordnungsbehörde kann auf der Vorlage eines Sachkundenachweises bestehen, wenn eine Vermutung über nicht ausreichende Kenntnisse zur Hundehaltung beim Hundehalter besteht. Die Behörde soll sogar anordnen, dass der Halter einen Sachkundenachweis zu führen hat, wenn der Hund bereits gebissen hat und damit auffällig geworden ist. Gefährliche Hunde sind vom Halter auf seine Kosten durch einen Tierarzt mittels eines Mikrochips markieren zu lassen. Ferner ist für diese Hunde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Hundeführerschein in Hamburg?
In Hamburg gilt grundsätzlich eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Von dieser kann sich befreien lassen, wer eine so genannte Gehorsamsprüfung oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat. Dies gilt jedoch nicht für “gefährliche” Hunde. Darüber hinaus sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen. Wer seinen Hund nicht an der Leine führen will kann in zahlreichen Bezirken die Freilaufflächen - auch Hundeauslaufzonen genannt – nutzen. Die Anmeldung beim Hunderegister gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.

Hundeführerschein in Hessen?
In Hessen besteht eine Pflicht zum Erwerb des Hundeführerscheins nicht. Eine Pflicht zum Sachkundenachweis bzw. zur Wesensprüfung besteht nur für Listenhunde bzw. für Hunde, die im Sinne der Hundeverordnung auffällig geworden sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Hunde einen Menschen oder ein anderes Tier ohne begründeten Anlass gebissen oder verletzt haben. ( gefährliche Hunde / Als gefährlich eingestufte Hunde)


Hundeführerschein in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf auch hier der ordnungsbehördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn beim Halter die erforderliche Sachkunde vorliegt. Diese wird durch eine erfolgreich absolvierte Prüfung vor der zuständigen Kreisordnungsbehörde nachgewiesen. Bei der Sachkundeprüfung sind insbesondere ausreichende Kenntnisse nachzuweisen über das Wesen und die Verhaltensweisen von Hunden, das richtige Verhalten des Menschen gegenüber Hunden sowie die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden.


Hundeführerschein in Niedersachsen
Zum 1. Juli 2013 wurde der Hundeführerschein verpflichtend eingeführt. Wer jedoch nachweisen kann, dass er seit 2003 mindestens zwei Jahre lang durchgängig einen Hund gehalten hat, kann befreit werden. Alle anderen Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, müssen den Sachkundenachweis erbringen, der laut Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz dem Schutz vor Beißattacken und dem Tierschutz dienen soll. Der theoretische Teil muss dabei noch vor Erwerb des Hundes abgelegt werden, der praktischen Teil während des ersten Jahres der Hundehaltung. Der „Hundeführerschein“ gilt damit rasseübergreifend.
Auch müssen alle Halter ihren Hund in einem zentralen Register eintragen lassen. Mithilfe des landesweiten Zentralregisters kann so ein Hundehalter schnell ermittelt und ein Hund identifiziert werden.

Hundeführerschein in Nordrhein-Westfahlen?
In bestimmten Bereichen wie bspw. Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden oder anderen öffentlichen Plätzen mit ähnlichem Publikumsverkehr sind Hunde an der Leine zu führen. Es besteht hier eine allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten und geführt werden. Diese wird erteilt, wenn die erforderliche Sachkunde vorliegt. Hierbei handelt es sich entgegen dem Hundeführerschein um die allgemeine Sachkunde. Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.

Freiwillige Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz
Seit 2013 wird in Rheinland-Pfalz ein freiwilliger Hundeführerschein angeboten. Nach Mitteilung der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz sind die Tierärzte der Meinung, dass an der Rasse festmachende Regelungen das Problem nicht lösen. Deshalb bieten speziell fort- und weitergebildete Tierärzte und Tierärztinnen Kurse an, in denen Hundehalter auf freiwilliger Basis lernen sollen, wie sie sich mit ihrem Hund in der Öffentlichkeit verhalten, ohne Menschen oder Hunde zu ängstigen oder zu verletzen. Neben Bayern bietet damit auch Rheinland-Pfalz den Kurs "Hundeführerschein – Grundwissen Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden" an. Die Resonanz ist jedoch merklich gering.


Hundeführerschein in Saarland?
Auch im Saarland bedarf das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes einer gesonderten Erlaubnis. Diese wird u.a. erteilt, wenn der Halter einen Sachkundenachweis erbringen kann. Die Sachkundebescheinigung gilt für die Hundehalter jedoch jeweils nur in Verbindung mit dem gefährlichen Hund, für den die Sachkunde nachgewiesen wurde. An der Leine zu führen sind in der Regel alle Hunde, die mitgeführt werden bei öffentlichen Versammlungen, in Gaststättenbetrieben, in Einkaufszentren, in Fußgängerzonen und in Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Hundeführerschein in Sachsen?
Wer in Sachsen einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde. Die Erlaubnis wird u.a. nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt und eine Haftpflichtversicherung für den Hund nachweist. Auch hier umfasst der Nachweis einen theoretischen und einen praktischen Teil, in dem der Teilnehmer seine Fähigkeiten nachweisen muss. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über die natürlichen Bedürfnisse und das Verhalten von Hunden sowie der vorausschauende und einfühlsame Umgang mit dem Hund. Der Sachkundenachweis ist bei sachverständigen Tierärzten abzulegen.

Hundeführerschein in Sachsen-Anhalt?
Hunde, bei denen die Gefährlichkeit festgestellt ist, dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Für den Erhalt der Erlaubnis ist u.a. ein Sachkundenachweis erforderlich, der aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Die Sachkundeprüfung erstreckt sich insbesondere auf den Nachweis der für die gefahrlose Haltung von Hunden erforderlichen Kenntnisse über das Sozialverhalten und die rassespezifischen Eigenschaften von Hunden, auf Fragen der Haltung, Ernährung und Pflege von Hunden, das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden, der Erziehung und Ausbildung von Hunden und der Rechtsvorschriften im Umgang mit Hunden. Auch werden alle Hunde in einem zentralen Register geführt. Die zuständigen Behörden erheben die in § 15 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren aufgeführten Daten.

Hundeführerschein in Schleswig-Holstein?
Auch in Schleswig-Holstein darf ein gefährlicher Hund nur gehalten werden, wenn der Halter über eine Erlaubnis verfügt. Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten den Hund so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Zur Prüfung der Sachkunde kann die zuständige Behörde die Vorlage einer Sachkundebescheinigung einer sachverständigen Person oder Einrichtung, die sie zur Ausbildung von Hundehalterinnen und Hundehaltern gefährlicher Hunde in der erforderlichen Sachkunde für geeignet hält, verlangen. Ein 2013 eingebrachter Gesetzesentwurf für ein neues Hundegesetz sieht die Einführung eines Hundeführerscheins vor. Ob der Hundeführerschein tatsächlich eingeführt wird steht noch nicht endgültig fest.

Hundeführerschein in Thüringen?
Halter gefährlicher Hunde bedürfen eines Sachkundenachweises. Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. In Thüringen gibt es für alle Hunde eine Chip- und Versicherungspflicht.


Hundeführerschein - Pflicht in ganz Deutschland?
Niedersachsen steht derzeit mit dem eingeführten Hundeführerschein bundesweit noch ziemlich alleine dar. Die Vorteile liegen jedoch auf der Hand. In den Kursen ist jeder Hundehalter verpflichtet, sich mit den Grundlagen der Hundehaltung in Theorie und Praxis auseinanderzusetzen. Eine Studie der Bayerischen Landestierärztekammer im Anschluss an die in Bayern angebotenen Kurse zeigte große Zufriedenheit der Kursteilnehmer, da diese eine gute Praxisanwendbarkeit vermitteln und sich somit für jeden Teilnehmer lohnen. Die in diesem Kurs erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erleichtern den täglichen Umgang mit Hunden in verschiedensten Alltagssituationen, sowohl im eigenen Umfeld als auch in der Öffentlichkeit.
Selbst Teilnehmer, die keinen bzw. noch keinen Hund hatten, waren begeistert, so die Landestierärztekammer Bayern. Die Teilnehmer lernten sich bei Hundebegegnungen im Alltag sicherer zu fühlen und sich gefahrenvermeidend zu verhalten.
Dennoch werden auch Stimmen laut, die fürchteten, der Hundeführerschein führe zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für den Hundehalter. Dies könne bei sozial schwächeren Personen dazu führen, dass sie davon Abstand nehmen müssen, sich einen Hund anzuschaffen. Die Hundehaltung gehört jedoch über die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu einem Grundrecht jeden Bürgers.
Auch werden mit der Liste der gefährlichen Hunde ganze Hunderassen diskriminiert, obwohl sich das Problem häufig am anderen Ende der Leine befindet. Die weiteren Erfahrungen des Landes Niedersachsen werden in Zukunft zeigen, ob eine bundesweite Einführung des Hundeführerscheins zum Erfolg führen kann. (Auszug aus Recht rund um Ihr Haustier , Andreas Ackenheil)

Hundeführerschein: wer braucht einen Hundeführerschein? Anwalt Ackenheil
hundefuehrerschein informationen wer braucht einen Hundefüherschein?

Als besondere Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung an.
Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung - Terminvergabe unter:

06136 - 76 28 33


Seit 20 Jahren - Ihre Kanzlei für alle Rechtsfragen rund um die Hundehaltung: Ackenheil Anwaltskanzlei


Als eine der führenden Kanzleien für Tierrecht und Spezialisten für Hunderecht versteht es sich von selbst, dass durch stetige Weiterbildung, im Blick auf die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die Kenntnis deren praktische Anwendbarkeit für eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Rechte unabdingbar sind.

Zu unserer derzeit 13 Mann starken Kanzlei zählen zudem 8 Hunde, sodass uns hundetypische Verhaltensweisen, Hunderassen zugesagten Eigenschaften sowie Hundehalter typisches "Fehlverhalten" mehr als geläufig sind.

Hunderte von Hundehaltern und Hundezüchtern aus dem In-und Ausland konnten wir schon aufgrund unserer langjährigen Erfahrung erfolgreich durch den oft undurchsichtigen Dschungel juristischer und behördlicher Fallstricke und Verfahren, gerade in den Bereichen von behördlichen Verfügungen führen.



Anwalt für alle Rechtsfragen zum Hundeführerschein und dem Sachkundenachweis für Hundehalter

Ihr Hund ist auffällig geworden? Die Stadt oder Gemeinde verlangt von Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihren Hund führen können, einen Sachkundenachweis und einen Wesenstest zur Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes?
Die Behörde ordnet Sanktionen zur Hundehaltung an wie die Wegnahme des Hundes und Verbringung in ein Tierheim oder sogar die Euthanasierung des Hundes?

Nur wer seine Rechte kennt kann sich dagegen wehren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Wir sind für SIE und Ihren HUND - bundesweit tätig - Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung…

Spezialisierung und fachübergreifende Erfahrung = kompetenter umfassender Rechtsrat für SIE!

Telefon: 06136/762833
[email protected]
Kontaktfeld


Aktuelles zum Thema Gefährliche Hunde, Hundegesetze, Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, Hundebiss und Körperverletzung finden Sie auch unter Hunderechtsblog: Der Tieranwalt

Sie suchen eine Kanzlei spezialisiert auf die einzelnen Landeshundegesetze in Deutschland? Sie suchen einen Anwalt spezialisiert auf die jeweiligen Landeshundegesetze NRW (LHundG NRW), Niedersachsen (NHundG), Rheinland-Pfalz (LHundG), Hessen (HundeVO) Schleswig-Holstein (HundeG), Baden-Württemberg (PolVOgH), Berlin (Berliner Hundegesetz) und weitere gesetzliche Regelungen zur Hundehaltung?

Hundebiss
: Wie kann sich ein Hundehalter dagegen wehren wenn nach einem Beissvorfall die Ordnungsbehörde seinem Hund als gefährlich einstuft und einen Wesenstest, Maulkorbzwang, Leinenzwang oder andere weitere Auflagen, im schlimmsten Fall eine Sicherstellung anordnet? Einstufung als gefährlicher Hund nach Hundebeisserei

Hundebiss und Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung § 229 StGB - Kennen Sie Ihre Rechte?

Landeshundegesetz:
Ihr Hund soll ein Listenhund / soge. Kampfhund oder ein Mischling aus einer nach dem Gesetz gefährlichen Rasse sein?
Nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes gemäß den Landeshundegesetzen und Hundeverordnungen droht nun
Maulkorb-und Leinenzwang, oder sogar ein Hundehaltungsverbot?

Als Hundehalter eines
gefährlichen Hundes, Listenhunde sog. Kampfhundes, welche Regelungen gilt es bei der Hundehaltung in den einzelnen Bundesländer zu beachten? (u.a. Rasselisten, Sachkundenachweis, Hundehaltererlaubnis, Einfuhr von Listenhunden aus dem Ausland) Ordnungswidrigkeit & Verstoß gegen LHundG.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Hundehalter? Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten? Kann ich meinen Hund zur Arbeit mitnehmen?

Haben Sie Fragen? Nutzen Sie unser Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles!

Ihre Kanzlei für Hunderecht / Listenhunde und Hundehaltung
Anwalt für Landeshundegesetze und Züchterhaftung Ackenheil