Ankaufsuntersuchung | Pferderecht Anwalt Ackenheil - Pferderechtsanwalt - bundesweit

Die Ankaufsuntersuchung sollte vor einem Pferdekauf zur Feststellung des Gesundheitszustandes des Pferdes stattfinden. Ist das Pferd krank? Ist das Pferd reitbar?
Anwalt für Tierrecht, Pferderechtsanwalt Ackenheil erläutert die Probleme um das Thema ANKAUFSUNTERSUCHUNG.
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Ankaufsuntersuchung | Infos und Tipps zur Ankaufsuntersuchung

Ein gesundes Pferd – das wünschen sich alle Pferdebesitzer, Reiter, Fahrer, Voltigierer und Züchter. Bevor ein Pferd den Eigentümer wechselt, wird es daher einer gründlichen Untersuchung unterzogen. Um beim Pferdekauf vor bösen Überraschungen mit oftmals hohen finanziellen Schaden geschützt zu sein , sollte vor dem Kauf zu erwerbende Pferd einem Tierarzt vorgestellt werden.

Was ist eine Ankaufsuntersuchung?
Eine Kaufuntersuchung wie die Ankaufsuntersuchung stellt das wichtigste Kriterium zur Gesundheitsbestimmung des Pferdes für den Pferdekäufer dar. Die tierärztliche Ankaufsuntersuchung (AKU) wird in der Praxis auch oftmals TÜV (Pferde TÜV) genannt. Die Bezeichnungen “kleine Ankaufsuntersuchung” und “große Ankaufsuntersuchung“ haben sich allgemein durchgesetzt.


Der Tierarzt geht bei der Ankaufsuntersuchung nach einem bestimmten Untersuchungsmuster vor und beurteilt schließlich anhand seiner Untersuchungsergebnisse die Gesundheit des betreffenden Pferdes und ob es für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, oder nicht. Je nachdem zu welchem Verwendungszweck der Pferdekäufer das Pferd erwerben möchte werden bestimmte Anforderungen an das Pferd gestellt.
Jedoch sollte man als Pferdekäufer immer sich darüber im Klaren sein, dass auch die gründlichste tierärztliche Ankaufsuntersuchung keine abschließende Prognose über die Entwicklung eines Pferdes geben kann. Denn wie sich ein Pferd entwickelt hängt auch von zusätzlichen Faktoren ab (Fütterung, Ausbildung, Unterstellbedingungen, Unfall).


Bei der Ankaufsunteruchung - Was wird untersucht?
Die Ankaufsuntersuchung wird durch einen Tierarzt durchgeführt. Den Umfang der AKU bestimmt grundsätzlich der Auftraggeber. Das kann sowohl der Käufer als auch der Verkäufer des Pferdes sein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der klinischen Ankaufsuntersuchung sowie weiteren Untersuchungen, zu denen Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, und Szintigrafie gehören. Die häufigste weiterführende Untersuchung ist hierbei die röntgenologische Untersuchung. Bis Ende 2017 wird / wurde das betreffende Pferd nach dem Röntgenbefund dann in eine bestimmte Röntgenklasse (1-4) eingeteilt. Achtung! Seit Anfang 2018 wurde der Röntgen Leitfaden bzgl der Kaufuntersuchungen geändert und die Röntgenklasse abgeschafft! (Siehe weiter unten)



Wer haftet für eine fehlerhafte Ankaufsuntersuchung?


Die Haftung des Tierarztes aufgrund einer mangelhaften Ankaufsuntersuchung begründet sich aus dem abgeschlossenen Tierarztvertrag.
Zwischen dem Pferdebesitzer Eigentümer (dem Auftraggeber des Kaufuntersuchung) und dem behandelnden Tierarzt wird regelmäßig ein Dienstleistungsvertrag und kein Werkvertrag abgeschlossen.

Vertrag zur tierärztlichen Behandlung ist regelmässig ein Dienstvertrag

Das führt dazu, dass der behandelnde Tierarzt keinen Behandlungserfolg, sondern lediglich die sorgfältige und gewissenhafte Untersuchung und tierärztliche Behandlung des Pferdes nach den Regeln der ärztlichen Kunst ( im Gegensatz zu veralteten Behandlungsmethoden, Operationstechniken) zu leisten hat.

Der Tierarzt hat regelmässig dann einen auch Anspruch Begleichung seines Honorars, wenn die tierärztliche Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg, bzw. zur Heilung des Pferdes führt.


Ankaufsuntersuchung ist ein Werkvertrag

Daher wird entgegen bei einer sonstiger tierärztlicher Behandlungen bei einer Ankaufsuntersuchung der Tierarzt dazu verpflichtet das Werk zu leisten. Der BGH hat festgestellt, dass die Ankaufsuntersuchung als Werkvertrag zu qualifizieren ist. (BGH Urteil Ankaufsuntersuchung Az: VII ZR 164/11)


Was muss der Tierarzt bei einer Ankaufsuntersuchung leisten?

Der mit der Ankaufsuntersuchung beauftragte Tierarzt schuldet den fehlerfreien Befund des Pferdes. Erfüllt er seine Pflichten aus dem Tierarztvertrag zur Durchführung der Ankaufsuntersuchung nicht oder schlecht bzw fehlerhaft, so haftet der Tierarzt. Der Tierarzt haftet gegenüber dem Auftraggeber der Kaufuntersuchung auf Ersatz des Schadens, der bei dem Pferdekäufer dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befundes erworben hat.
Der Tierarzt ist bei einer Ankaufsuntersuchung eines Pferdes verpflichtet:

  • die Untersuchung ordnungsgemäß durchzuführen
  • Mitteilung und Erörterung des Ergebnisses der Ankaufsuntersuchung
  • über Auffälligkeiten des Pferdes aufzuklären
  • weitere differenzierende Untersuchungsdiagnostik vorzunehmen / zu empfehlen
Mangelhafte Ankaufsuntersuchung vom Tierarzt – was kann man tun?

Kann dem Tierarzt bewiesen werden, dass seiner Ankaufsuntersuchung z.B. dadurch fehlerhaft war, weil er in seinem Befund eine offensichtliche Erkrankung nicht erkannt hat, hat der Pferdekäufer mehrere Möglichkeiten zur Regulieren seines ihm durch den Kauf des Pferdes entstanden Schadens.

Im Falle einer fehlerhaften Ankaufsuntersuchung ist es dem Käufer des Pferdes kann er entscheiden, ob er den Pferdeverkäufer wegen Verkauf eines mangelhaften Pferdes oder den Tierarzt wegen mangelhafter Durchführung der Ankaufsuntersuchung in Regress nehmen möchte.

Jedoch auf Grundlage von Treue und Glauben soll wenn der Verkäufer des Pferdes unproblematisch zur Rückabwicklung des Pferdekaufs bereit ist, dieser Anspruch vorrangig gegenüber den Haftungsanspruchs gegen den Tierarztes. Weigert sich der Pferdeverkäufer indes das Pferd zurück zunehmen und den Kaufpreis sowie den dem Pferdeverkäufer entstanden Schaden auszugleichen so kann der Käufer des Pferdes den Verkäufer oder den Tierarzt in Regress nehmen. Nach aktuellen Entscheidungen des BGH ist die Haftung des Tierarztes gegenüber der Haftung des Verkäufers eines Pferdes nicht nachrangig.
Tipp zur Ankaufsuntersuchung aus der Praxis

Leider werden immer mehr Fälle bekannt bei denen Gnadenhofpferde, Beistellpferde und kranke Pferde durch gezieltes Doping mit Schmerzmitteln sowie entzündungshemmenden Medikamenten, welche Krankheitssymptome verschleiert oder vollständig unterdrücken (z.B. Lahmheiten) auf dem Pferdemarkt als gesunde Sportpferd, Dressurpferd oder auch Springpferd weiter verkauft wurden.
Es ist daher jedem Pferdekäufer dringend anzuraten vor einem Pferdekauf bei der durchgeführten Kaufuntersuchung auch einen Bluttest durch führen zu lassen.
Achtung! Ab 2018 Neuer Röntgen-Leitfaden mit der Abschaffung von den Röntgenklassen!

Der Röntgen-Leitfaden ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Kaufuntersuchung eines Pferdes. Er dient denTierärzten als Interpretationshilfe für die röntgenologische Beurteilung der Gesundheit eines Pferdes. Denn bevor ein – oftmals wertvolles – Pferd den Eigentümer wechselt, wird es einem gründlichen "Gesundheitscheck" durch den Tierarzt unterzogen. Dazu gehört neben der klinischen Untersuchung auch das Röntgen. Doch ist es durch die Einteilung in sogenannte schulnotenähnliche Röntgenklassen oft zu einer Überbewertung des Röntgenbefundes gegenüber der klinischen Untersuchung des Pferdes gekommen.
Es soll nun in der Beurteilung genau zwischen Befunden unterschieden werden bei denen beispielsweise das Risiko einer späteren Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und solchen, die tatsächlich mit einem Risiko der späteren Lahmheit des Pferdes belastet sind.
Risikobehaftete Röntgenbefunde sollen künftig mit dem Stichwort "Risiko", Röntgenaufnahmen, die keine Abweichungen aufweisen, mit "o. b. B." (ohne besonderen Befund) gekennzeichnet werden.
—> Röntgen Leitfaden 2018
Sie haben eine Ankaufsuntersuchung bei einem Tierarzt durch führen lassen? Der Tierarzt hat bei der Ankaufsuntersuchung Erkrankungen und Mängel des Pferdes übersehen? Das gekaufte Pferd ist krank? Sie haben ein Pferd verkauft und nun meldet sich der Pferdekäufer, behauptet die Ankaufsuntersuchung sei fehlerhaft und stellt Forderungen? Rücktritt vom Pferdekauf und Rückgabe des Pferdes mit Rückzahlung des Kaufpreises oder ein Pferdetausch stehen im Raum?

Um Ihre Rechte bei einem Pferdekauf insbesondere bei einer fehlerhaften Ankaufsuntersuchung erfolgreich einfordern zu können sind veterinärmedizinische Kenntnisse von tierärztlichen Behandlungsverfahren sowie Pferdeerkrankungen wie zum Beispiel der Dämpfigkeit (COA), der Hufrehe, der Steingalle oder auch einer Lahmheit z.B. aufgrund von Spat - um nur einige Pferdeerkrankungen zu nennen - unabdingbar.

Ein hervorzuhebendes Merkmal der Ackenheil Anwaltskanzlei für Pferderecht ist gerade hierbei der fachübergreifende Zusammenschluss der Rechtsgebiete
Medizinrecht | Tiermedizinrecht | Tierarzthaftung.

Gerne erstellen wir für Sie auf Ihre individuellen Anforderungen angepasste Pferdekaufverträge sowie Pferdeeinstellverträge oder auch Reitbeteiligungsverträge.

Seit über 15 Jahren betreuen wir Mandanten im Pferderecht aus dem gesamten Bundesgebiet und auch aus dem Ausland.
Ein Besuch in unserer Kanzlei ist für die rechtliche Beratung im Pferderecht daher nicht zwingend erforderlich.
Aber selbstverständlich freuen wir uns auch Sie persönlich in unseren Kanzleiräumen begrüssen zu dürfen.

Rechtstipps Videos zum Thema Pferderecht ( Pferdekaufvertrag, Pferdekauf und Ankaufsuntersuchung, Pferdehalterhaftung und mehr) finden Sie hier

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